Hallo,
hat irgend wer Kenntnisse über Abmahnungen in Luxemburg? Muß ich diese unterschreiben ? Und nach wievielen kann er mir kündigen?
LG Matze
Eine Abmahnung gibt es im luxembourgischen Arbeitsrecht meines Wissens nach nicht. Das einzige, was man damit erreicht, ist die Protokollierung etwaiger Arbeitsmängel für eine spätere Kündigung.
Normalerweise kann der AG einen AN jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Sogenannte Personenkündigungen sind in Luxembourg jederzeit zulässig und es gibt auch - im Gegensatz zu D - selbst bei einer ungerechtfertigten Kündigung keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, nur auf Schadensersatz.
Der soziale Kündigungsschutz wie in D ist halt in L nicht vorhanden.
ja, Abmahnungen haben den Zweck, eine Kündigung seitens des Chefs einfacher zu gestalten. Ich hatte ein Dutzend (!!) Abmahnungen bei meinem vorherigen AG, alle haltlos, alle provokativ oder aus schlechter Laune heraus....dennoch arbeitete ich dort 8 Jahre, um dann selbst zu kündigen :updown: