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Ablehnung der lux. Invalidenrente trotz Rentenbezug in Deutschland  

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9 Jahren  ago  

Hallo, seit Oktober 2014 beziehe ich in Deutschland die volle Erwerbsminderungsrente. Bin 54 Jahre und mit GdB von 80 dauerhaft arbeitsunfähig. Für die 8 Jahre welche ich in Luxembourg gearbeitet habe, verweigert mir die CNAP die Invalidenrente. Begründung: Meine Erkrankungen entsprechen nicht den Vorraussetzungen zum Erhalt der luxemburger Invalidenrente. Obwohl mehrere Fachärzte meine Erwerbsunfähigkeit bestätigt haben und ich jedes Jahr Ca. 2-3 Monate in stationärer Behandlung in versch. Fachkliniken verbringe, erkennt die CNAP diesen Verlust meiner Arbeitsfähigkeit nicht an. Nach zwei Ablehnungsbescheiden steht sie Sache jetzt vorm luxemburger Sozialgericht. Ich fühle mich von der CNAP diskrimminiert, denn eine frühere Kollegin (hat einen luxemburger Pass) hat mit wesentlich weniger gesundheitlichen Einschränkungen dieI luxemburger Invalidenrente durchbekommen. Ausserdem hatte ich 2012 versucht beim luxemburger Amt für soziale Angelegenheiten die Übertragung des GdB von 80 auch in Luxembourg eingetragen zu bekommen. Das Ergebnis: Man hielt mich für uneingeschränkt arbeitsfähig und gab mir einen GdB von 0. Man ignorierte sämtliche Befunde meiner Fachärzte.

Meiner Einschätzung nach ist diese harte Linie des Niederschmetterns begründeter Ansprüche ein System welches überwiegend bei ausländischen Antragstellern Anwendung findet.

Hat jemand ähnliche Erfahrung mit Verweigerung der Invalidenrente gemacht? Weiss jemand eine Institution an die man sich wenden kann, wegen des Verdachts der Diskrimminierung.


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9 Jahren  ago  

Auf die Schnelle: Hast Du schon den Ombudsmann eingeschaltet?

Das ist das einzige, was mir einfällt. Aus rechtlicher Sicht kann ich nur soviel sagen, das sind zwei völlig unabhängige Verfahren, d.h. wenn Lux. dem Antrag statt gibt, muss Deutschland sich dem noch lange nicht anschließen und umgekehrt ist es halt ganz genauso.

Anwalt wird auch schwierig, da die in Deutschland glaube ich nicht für Luxemb. agieren, da müsstest Du Dir schon einen in Lux. nehmen und das wird sicherlich eine teure Angelegenheit.

Also wie gesagt, vielleicht als erstes mal den Ombudsmann einschalten und schauen, was er sagt!


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9 Jahren  ago  

Vielen Dank für den Tip mit dem Ombudsmann. Ich habe glücklicherweise die Mitgliedschaft im OGBL auch nach meinem Ausscheiden vom Arbeitsleben beibehalten. Hier steht mir im Rahmen meiner Mitgliedschaft ein kostenloser Anwalt für die Vertretung vorm Sozialgericht zur Verfügung. Muss halt abwarten, wie der Richter dann entscheidet. Ich möchte mit meiner Erfahrung andere darüber informieren, das der Sozialstaat Luxembourg bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit von ausländischen Arbeitnehmern, diesen anschließend berechtigte Ansprüche verwehren kann. Besser man hält durch bis zur Altersrente, dann hat man den Zoff mit der CNAP wegen der Haarspalterdefinition, wer ist Invalide im Sinne von Art. 187 des lux. Sozialgesetzbuches, nicht. Diese Situation hat mich eines gelehrt; die europäichen, zwichenstaatlichen Sozialabkommen sind das Papier nicht wert, auf dem diese stehen. Vereintes Europa in der sozialen Absicherung von beitragszahlenden Arbeitnehmern ist eine Utopie.


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9 Jahren  ago  

Kann dazu nur sagen, dass ich durch das ganze Prozedere auch durch bin und seit 2007 seitens Lux. und D in Invalidenrente bin.

Bei mir war es anders herum, die deutschen wollten sich dem Lux. Urteil zuerst nicht anschließen, von daher weiß ich auch, dass es zwei unterschiedliche und völlig unabhängige Verfahren sind. Letzten Endes konnten sie sich dem Urteil ihres eigenen Gutachters aus Deutschland aber nicht widersetzen.

Aber ich weiß wie viel Nerven das kostet. Also daher mein Tipp schalte mal den Ombudsmann ein, evtl. hat er ja noch den ein oder anderen Tipp für Dich, was Du machen kannst.


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9 Jahren  ago  

Vielen Dank für den Tip mit dem Ombudsmann. Da ich den OGBL mit der Vertretung meiner Interessen vorm Sozialgericht bevollmächtigt hab, rede ich mal mit dem Anwalt des OGBL, was der von der Involvierung des Ombudsmannes hält. Nochmals vielen Dank für Euer Interesse an dieser leidigen Angelenheit.


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9 Jahren  ago  

Ich habe jetzt zusätzlich Beschwerde beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Diskriminierung von ausländischen, arbeitsunfähigen Schwerbehinderten Personen durch das Land Luxembourg eingereicht. Und ich habe den bisherigen Schriftverkehr mit der CNAP an die Redaktion von der ZDF Sendung WISO gesandt. Vielleicht wird dies ein Thema bei einer zukünftigen Sendung von ZDF WISO sein. Die Öffentlichkeit soll ruhig erfahren, wie das Land Luxembourg mit arbeitsunfähigen ausländischen Arbeitnehmern im Alter verfährt.


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elfe
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9 Jahren  ago  

Das ist eine schwere Beschuldigung. Kannst du das statistisch beweisen? Ich kenne einige Deutsche, die die Luxemburger Invalidenpension haben. Dein Fall ist für dich natürlich bitter.


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Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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9 Jahren  ago  

Bleib dran ...du machst alles bisher ..sehr gut.


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Manfred1
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9 Jahren  ago  

Ich weiss dass die Versicherungen EU weit untereinander kommunizieren, und man bekommt nix mehr doppelt.


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9 Jahren  ago  

Was ist das denn für ein Äußerung? Was bekommt man nicht mehr doppelt? Die Rente oder was meinst du mit deinem Post hier?

Also Fakt ist, dass man für seine Zeit, in der man in Lux. gearbeitet hat und die Zeit in der man in D tätig war, auch zwei verschiedene Renten erhält. Die Rentenverfahren sind aber völlig unabhängig voneinander, das habe ich oben auch schon geschrieben. Und dass die Sozialsysteme in D und Lux. miteinander verbunden/vernetzt oder was auch immer sind, hat ja nichts damit zu tun, dass einem für das jeweilige Land auch eine Rente zusteht. In wieweit der Antrag bei Invalidität durchgeht, steht leider auf einem anderen Blatt