Ich bin seit mehr als 20 Jahren Grenzgänger nach Luxemburg und habe nach dem Urteil des EUGH den Antrag auf Studienbeihilfe für meine Stieftochter, die bei mir im Haushalt lebt und für deren Unterhalt ich aufkomme, bei Cedies gestellt .Kindergeld für meine Stieftocher wurde mir damals sehr wohl bewilligt. Sie ist auch bei meiner luxemburgischen Krankenkasse als Familienmitglied bei mir mitversichert. Der Antrag wurde abgelehnt da meine Stieftochter nicht meine leibliche Tochter sei, wie das Gesetz (parents) zu verstehen sei. Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht oder weiss jemand, ob es in Luxemburg nicht auch eine Gleichstellung von Leiblichen- und Stiefkindern gibt. Der weitere Weg wäre jetzt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Luxemburg, wo Anwaltszwang besteht, also ist das Kostenrisiko sehr hoch. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder ist jemand sogar in der gleichen Situation, da diese Familienkonstellation in der heutigen Zeit nichts aussergewöhnliches darstellt.
Alle Diskussionen ansehen
MOBILE APPS
Laden Sie die Grenzgänger-App herunter, um keine Neuigkeiten zu verpassen!
Wählen Sie Ihren Store aus:
Apple Store
Scannen Sie den QR-Code
Play Store
Scannen Sie den QR-Code
DIE MEISTEN GELESENEN
Verbrauch
Diesel wird in Luxemburg billigerGesellschaft
Die ALEBA positioniert sich in der Rentendebatte