Hat jemand Erfahrungen/Kenntnisse dass ein geschiedener Ehegatte einen vorzeitigen Abfindungsanspruch auf eine lux. Altersrente geltend macht? Kennt jemand die Problematik des § 1587l BGB in diesen Fällen? Kennt jemand das Risiko für lux. Renten, sofern man bei einer Scheidung nicht ausdrücklich den § 1587l BGB ausschliesst?
INFO FLASH
Diesel wird in Luxemburg teurer
Also ich kenne das so: bei der Scheidung werden die Rentenansprüche geklärt, was sehr lange dauern kann wenn Luxembourg mit im Spiel ist. Ein unabhängier Spezialist wird eingeschaltet, der dann Auskunft in Lux. einholt. Auf Grund der Zahlen wird dann ein Rentenanspruch des Ehepartners ausgerechnet. Es wird ermittelt wieviel der Partner bekommt, wenn die Rente bezahlt wird. Damit ist dann der Betrag auch erst fällig, wenn man selber Rente erhält. (In Deutschland werden Rentenansprüche von einem "Rentenkonto" auf das andere "umgebucht" in Lux. nicht.
Grüße
RoyalFalcon
Die Meinung "Damit ist dann der Betrag auch erst fällig, wenn man selber Rente erhält." ist aber gerade die Falle in die ein grenzgänger treten kann.
§ 1587l BGB sieht dies eben nicht so. § 1587l BGB gibt der Gegenseite einen einen VORZEITIGEN Abfindungsanspruch. Dieser Anspruch setzt nicht voaraus, dass der rentenberechtigte Grenzgänger jemals später tatsächlich das Rentenalter erreicht. Er muss vorher die Abfindung zahlen, unabhängig davon ob er wenige Tage verstirbt und deshalb nie selbst Rente erhalten wird.
Deshalb Achtung: In Scheidungsvereinbarungen immer den § 1587l BGB unbedingt ausschliessen. Wird dies versäumt so kann das zu unliebsamen Ueberraschungen führen.
Kapitalisiert der Rentenexperte z.B. auch nur einen monatlichen Rentenanspruch von EURO 750,-- so führ dies leicht zu einem vorzeitigen Abfindungsanspruch der anderen Seite von EURO 150.000,-- Absolut kein Scherz, sondern ernste traurige Realität.
Sollte jemand andere Erfahrungen oder Kenntnisse haben, so bitte, bitte melden.
Gruüsse,
Blatschke