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Forum / Allgemeines

Abfindung nach 12 Monaten, Hamisso  

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sydney89
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20 Jahren  ago  

Leider ist es mir nicht gelungen meinen Arbeitsplatz zu halten, so daß ich nun nach 12 Monaten gehen muss. Weiss jemand g e n a u wieviel Abfindung einen Arbeitnehmer mit unbefristetem Vertrag nach nur 12 Monaten zustehen ? Kann trotz intensiver Nachforschung keinen Absatz finden den z.B. sagt: nach 12 Monaten gibt es eine Abfindung von 1 Monatsgehalt oder ein halbes etc. Brauche drigend Infos darüber und bin über alle Infos dankbar !!!!!

________________ Das Luxemburger Arbeitsrecht erkennt dem fristgemäß gekündigten Arbeitnehmer eine Ausscheideentschädigung zu, die sich in der Höhe nach der Anzahl Jahre der Betriebszugehörigkeit beim selben Arbeitgeber bzw. bei derselben Unternehmensgruppe bemisst. [Guy Castegnaro, Droit du Travail, 2002, S. 59] Begründung: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist auf unbefristete Dauer gestellt.

Beide Vertragspartner müssen demnach darauf vertrauen könne, dass die vereinbarten Bedingungen beiderseits eingehalten werden. Wenn aber ein Vertragspartner aus eigener Entscheidung vorzeitig aussteigen möchte, so muss er die andere Seite für den entstandenen Verlust entschädigen. Eine solche Entschädigung ist nach Luxemburger Steuerrecht im Prinzip steuerfrei _____________________

Nochmals, Danke


Anonymous
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20 Jahren  ago  

Hallo Sydney,

leider kann ich dir auch nicht sagen, wie hoch die Abfindung genau ist.... aber meines Wissens gibt es da auch keine gesetzlich vorgegebene Höhe. Mir wurde nach 18 Monaten gekündigt, und die Gewerkschaft (ALEBA) meinte, die Abfindung würde sich normalerweise um 1 - 2 Gehälter (also eins pro Jahr) drehen. Gesetzlichen Anspruch gibt es erst nach etlichen Jahren (z.B. 20 Jahre = 6 Monate Abfindung). Du musst aber in jedem Fall folgendes beachten: nach Erhalt der Kündigung musst du dieser widersprechen und die Gründe für die Kündigung erfragen. Diese muss der Arbeitgeber dir mitteilen. Nach dieser Mitteilung musst du der Kündigung widersprechen. Wenn du dich dann aussergerichtlich mit dem AG einigst, kann dieser beim Steueramt die Auszahlung der Abfindung nach § 115 Abs 9 Lux Steuerrecht als steuerfrei beim Einkommenssteueramt beantragen. Das würde ich mir auch im Auflösungsvertrag schriftlich bestätigen lassen!!!! Die Abfindung kann bis zu einem Betrag von 12.500 Euro bzw. 6 Monatsgehältern steuerfrei erfolgen.

Ansonsten kann ich jedem nur raten, einer Gewerkschaft beizutreten, da diese nach 6 Monaten Mitgliedschaft die rechtliche Betreuung kostenlos übernimmt. Hat mir in meinem Fall sehr geholfen.

Zum Schluss wünsche ich dir noch viel Erfolg beim Feilschen um die Abfindung und beim Finden einer neuen Arbeitsstelle!

Gruss,

Obiwan


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sydney89
43 Messages

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20 Jahren  ago  

Wenn ich richtig verstehe muss ich einer persönlich oder schriftlich zugestellten Kündigung in jedem Fall widersprechen. Wie mache ich das ??? Einfach sagen, nö kann ich so nicht akzeptieren oder muss ich das schriftlich tun ? Soweit ich weiss ist doch das Erklären der Kündigungsgründe von der gesamten Mitarbeiterzahl abhängig - größer 200 Mitarbeiter ? Und wird dadurch die Kündigung um einen Monat aufgeschoben ?? Ich weiß, viele Fragen aber ich habe keine Antwort darauf. Danke für alle Infos !!


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Meffo
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20 Jahren  ago  

"Vor der Kündigung das Gespräch", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=240 und http://www.itm.etat.lu/droit/de/1/1.4/2.htm


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20 Jahren  ago  

Hallo Sidney,

die Links von Meffo sollten eigentlich alles erklären. Wenn trotzdem noch Fragen offenbleiben, stelle diese ruhig hier und wir können alle versuchen, sie zu beantworten.

Aber im allgemeinen: alles schriftlich - verlangt auch die Steuerbehörde!

Gruss,

Obiwan


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schuhi2
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20 Jahren  ago  

Hab noch 2 grundsätzliche fragen zum thema kündigung:

Wie lange muss ich eigentlich in lux. leben/ mit erstem wohnsitz angemeldet sein, wenn ich mich in lux. arbeitslos melden möchte?

Wann muss ich mich in lux. arbeitslos melden?

Danke!


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Das Gespräch vor der Entlassung gilt nur, wenn der Arbeitgeber mindestens 150 Arbeitnehmer beschäftigt hält. Zum Arbeitgeber zählt jedoch hier jede einzelne Firma einer und derselben Unternehmensgruppe (damit soll die Umgehung dieser Vorschrift durch Ausgestaltung der Unternehmenskonstruktion ausgeschlossen werden).. Unterbleibt in einem so vorgeschriebenen Falle dieses Gespräch, so ist die Kündigung hinfällig! Bei Unternehmen, die unter dieser Personalstärke bleiben, entfällt diese Vorschrift. Allerdings gelten die allgemeinen Formvorschriften (Einschreiben oder Gegenzeichnung der AN auf Kopie der Kündigung). „Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines Monats ab der Mitteilung der Entlassung den Arbeitgeber per Einschreiben auffordern, ihm die Gründe der Entlassung mitzuteilen. Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat nach Erhalt dieses Antrages per Einschreiben detailliert den Grund oder die Gründe für die Entlassung darlegen, die die Fähigkeiten oder das Berufsverhalten des Arbeitnehmers oder die wirtschaftlichen Bedingungen des Betriebes, des Unternehmens oder einer Abteilung betreffen, und die real und ernst sein müssen. Sollte vor Ablauf der oben genannten Frist keine schriftliche Begründung für die Entlassung eingehen, so ist die Entlassung ungültig.“ [Guy Castegnaro, „Das kleine Handbuch des luxemburgischen Arbeitsrechts“, hrg. OGB-L, S. 12]