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Forum / Allgemeines

Abfindung in Luxemburg  

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runner1
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19 Jahren  ago  

Frage: Sind Abfindungen in Luxemburg üblich, zB bei Kündigungen, und wie wird das dann abgehandelt? Danke


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Nach dem Gesetz vom 24. Mai 1989 über den Arbeitsvertrag ist die Kündigung, die dem Gesetz widerspricht und/oder die nicht auf tatsächliche und triftige, mit der Eignung oder dem Verhalten des Arbeitnehmers oder den Erfordernissen des Unternehmens, des Betriebs oder der Dienststelle zusammenhängende Gründe gestützt ist, ungerechtfertigt und stellt eine sozial und wirtschaftlich regelwidrige Handlung dar.

Ungerechtfertigt ist auch die Kündigung, die nicht den allgemeinen Auswahlkriterien für die personelle Auswahl der Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung entspricht, wie sie vom paritätischen Unternehmensausschuss im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte aufgrund des Gesetzes vom 6. Mai 1974 über die Errichtung von paritätischen Unternehmensausschüssen im Privatsektor und die Vertretung der Arbeitnehmer in Aktiengesellschaften festgelegt wurden.

Die Schadensersatzklage bei einer ungerechtfertigten Kündigung des Arbeitsvertrages muss vor dem Arbeitsgericht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten ab Zustellung der Kündigung oder gegebenenfalls ihrer Begründung erhoben werden.

Das Gesetz vom 24. Mai 1989 über den Arbeitsvertrag hat die Beweislast umgekehrt. Im Falle des Bestreitens obliegt die Beweislast für den Sachverhalt sowie das tatsächliche Vorliegen und die Triftigkeit der Gründe dem Arbeitgeber.

http://www.itm.etat.lu/droit/de/1/index.htm