@serry: ich bin noch bis zum 31.12.10 in Lux. angestellt. ich wohne in DE, bin nicht verheiratet, keine Kinder etc...mache also keine Steuererklärung in DE und auch keine in LU. lt. lux. Finanzamt ist meine Abfindung komplett steuerfrei. aber trifft dies nun auch auf DE zu? nicht das nächstes Jahr das Finanzamt aus DE die Hand aufhält. das wäre ja echt ungerecht! 😥
die Zahlung erfolgt mit Ausscheiden zum 31.12.10 per letzter Gehaltsabrechnung. die Gehaltszahlungen erfolgen bei uns immer zum Monatsende, meist ist das Geld schon am am 30./31. des Monats auf dem Konto drauf. wäre der Geldeingang in diesem Fall dann ausschlaggebend für eine Steuerbefreiung in DE?? sprich, wenn im Dez. der Geldeingang, dann keine Steuern in DE? ab 01.01. 2011 wäre ich dann arbeitssuchend bzw. arbeitslos gemeldet in DE. Hoffe aber, dass es nicht soweit kommt.
bei mir ist das so: ich habe einen deutschen Arbeitgeber, der mich nach LUX zum Arbeiten (und Wohnen) geschickt hat; ich zahle daher meine Steuern in LUX. Nun wird mein deutscher Arbeitsvertrag zum 31.12.2010 in beiderseitigen Einvernehmen aufgehoben (keine einseitige Kündigung!) - im Gegenzug erhalte ich eine Abfindung. Den Überweisungstermin kann ich bestimmen. Für mich wäre wichtig zu wissen, was im Aufhebungsvertrag stehen muss, damit ich möglichst wenig Steuern in LUX abgeben muss. ich danke Euch für Eure Hilfe und wünsche ein schönes WE
Investiere das Geld in einen Steuerberater, der sich mit Grenzgängern auskennt, entweder Wonnebauer, Trier-Kürenz oder Zimmer u. Schulz, Trier-Zewen! Die werden es Dir genau sagen können. Dann braucht man auch keine unangenehme Überraschung zu befürchten. Mir hat mein nämlich vor 2 Jahren gesagt, ich müsste meine Invalidenrente in Deutschland nicht versteuern und jetzt kommt der grosse Schock, da ich ab 2008 nachversteuern darf in Deutschland. Geht einigen anderen hier auch so! Also investiere das Geld, aber wie gesagt, gehe unbedingt zu einem Steuerberater, der sich mit Grenzgängern auskennt!
Nochmals...geht in D zum Steuerberater. Und der Fall IKB....da sollten sich dei betroffenen Grenzgänger an Ihren Arbeitgeber und dessen lux. Steuerberater handeln. Es gab früher Möglichkeiten....aber heute???? Abklären mit AG...denn ihr seid die Betroffenen und habt keinen neuen Job. (Hoffentlich nicht)