Hi, ich werde in Kürze von meinem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten. Bis zu welchem Betrag ist diese in LUX steuerfrei? Vielen Dank im voraus!
oh je, jetzt wird´s kompliziert. Ich überlege meinen Wohnsitz von Deutschland komplett nach LUX zu legen (Wohnsitz meines Freundes). Ich werde einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und nach 16 Jahren die (deutsche) Firma verlassen. Mein neuer Arbeitgeber befindet sich ebenfalls in Deutschland. Die Abfindung entspricht etwa 1,5 Jahresgehältern... Trotzdem danke für die schnelle Antwort!
Also bei meiner Kündigung in Luxembourg kam folgendes Procedere zur Anwendung: die Kündigung muss aus rechtlicher Sicht bestimmten Anforderungen genügen (Kündigung durch AG, Einspruch durch AN, Begründung der Kündigung durch AG, Einspruch durch AN). Dann (und nur dann) kann der AG beim Finanzamt eine steuerfreie Auszahlung der Abfindung beantragen. Diese darf 12500 Euro bzw. 6 Monatsgehälter (was immer höher ist) betragen. Alles darüber hinaus wird versteuert.
Hallo Utzelbutzel (lustiger Name übrigens:bigsmile:)
ich bin in der gleichen Situation wie Du. Laut meinem Aufhebungsvertrag ist 1 Monatsgehalt Abfindung auf jeden Fall steuerfrei. Unser Steuerbüro hat allerdings beim lux. Finanzamt nachgefragt, wie meine Abfindung versteuert wird, da die das auch nicht wissen. Hierzu warte ich noch immer auf Rückinfo. Du weißt ja, die luxemburger Mühlen mahlen meist noch langsamer als in DE. 😥
Es gab aber vor einem Monat einen Steuerchat hier im Forum. Hier der Auszug zu diesem Thema:
10:54:57) (soundtrackmast): Ich habe wohl eine Frage, die leider einige treffen wird. Welche Erkenntnisse gibt es über die steurliche Behandlung bezüglich der gesetzlichen Abgangsentschädigung und freiwilligen Entschädigung des AG bei der Schließung des Unternehmens? Off Topic , aber wichtig: Gibt es Besonderheiten, die man in Deutschland beachten muss? (10:58:00) (steuerlux): An Claus 3004: Aufgrund der Einkünfte der Ehefrau in D ist die Behandlung als nicht-ansässiger in LUX günstiger. Das müßte auch auf dem Steuerbescheid stehen. Sonderausgaben werden dann nicht berücksichtigt. Allerdings der Vertrag nach 111 bis. (10:59:21) (Claus3004): Danke, dann bin ich ja doch etwas beruhigt. (10:59:34) (steuerlux): Die Abgangsentschädigung ist grundsätzlich streitig. Jedes Land beansprucht die Besteuerung. In der Praxis besteuert LUX bzw. stellt einen Teil frei. Ich muß mal im Kommentar nachlesen. Gleich dazu. (10:59:40) ChatBot: (pendler111) betritt den Chat. (11:00:25) (soundtrackmast): Ich habe schon mitgeteilt bekommen, da ca. 20 TEUR ohne Besteuereung, quasi brutto ausgezahlt werden. (11:00:27) (steuerlux): Claus3004 war schon ein praktisches zum Thema Behandlung als Nicht-Ansässiger günstiger. (11:00:48) (steuerlux): Genau soundtrackmast. Der lux. Freibetrag liegt bei ca .20 TEUR. (11:01:13) ChatBot: verlässt den Chat. (11:01:47) (Claus3004): Verstehe die Frage / Aussage nicht? (11:01:57) (steuerlux): Abfindungen sind grundsätzlich im Beschäftigungsstaat zu versteuern. Es kommt auf die exakte Formulierung im Sozialplan oder Aufhebungsvertrag an. (11:02:14) (steuerlux): Die Abfindung muß für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden.
Hier findest du das komplette Chatprotokoll: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=4410
Liebe Grüße der Trierer:cool:
Danke für die Antwort. Ich befürchte, tatsächlich einen Luxembourger Steuerberater hinzuziehen zu müssen. Das wird aber eine Stange Geld kosten. Blöderweise ist mein Französisch nicht gut genug, um über die Webpage der lux. Steuerbehörde zu surfen...
Vielleicht muss ich auch einfach nur einmal direkt und persönlich nachfragen.
Gruß, utzelbutzel
Hallo obiwan,
habe hier keine spezielle Kentnisse, kann ich mir aber so nicht vorstellen - macht keinen Sinn. Abfindung ist m.E. wie eine Bonuszahlung zu handhaben, die auch nicht in DE versteuert wird sondern in Lux von deinem AG. Lediglich der Begriff Abfindung fuer eine Sonderzahlung, die mit einem Jobverlust einhergeht, wird m.E. als "Schmerzminderung/Umstaende" vom Staat mit einem Steuerfreiheitsbetrag gemildert. Daher weiss ich nicht warum dieser dann in DE voll zu versteuern sein soll ? Macht keinen Sinn. Zumal es auch in DE Freibetraege - die an Bedingungen geknuepft und gekuerzt wurden - fuer Abfindungen gibt. Wenn ich mich Irre: Bin fuer Details jederzeit zu haben. Das oben ist mir aber zu rudimentär.
Wer weiss mehr ?
Hallo zusammen, wenn ihr in deutschland wohnt, dann könnt ihr doch auch in deutschland die steuern abführen - und hier gibt es die super regelung der 5telung der abfindung - heisst, der abfindungsbetrag wird auf 5 jahre gestückelt - der jährlich zu versteuernde wert wird also viel geringer. allerdings wird in nur einem jahr die steuer abgeführt. das spart enorm viel geld. noch besser ist das ganze natürlich, wann man in diesem jahr dann kein einkommen mehr in deutschland hat... z.b. abfindungsbetrag 50.000€ - wird duch 5 geteilt d.h. 10.000€ - die werden nur zur versteuerung herangezogen. da das ein ganz geringer betrag ist wird dieser dann mal 5 genommen. ich kenne jetzt nicht den genauen wert aber die ersparnis ist enorm. bei 50.000€ müsstet ihr sonst mind. 15.000€ an steuern abführen - ich denke bei der 5tel regelung vielleicht noch 2000€ im internet findet man aber auch jede menge rechner bei denen man sich das ausrechnen kann - einfach nach "5tel regelung rechner abfindung" suchen
@Toleranter: das das deutsche Steuerrecht keinen Sinn macht, ist unbestritten. Aber es gibt eine Einschätzung des BFH zu Abfindungen, und die besagt, dass Abfindungen immer in Deutschland zu versteuern sind. Gerichtsurteil o.ä. weiss ich jetzt auch nicht genau, sollte aber zu ergooglen sein.
Hallo Zusammen,
ich stelle fest, dass wir alle zu den "habe gehört, habe aufgeschnappt, Kollege hat gemeint Fraktion" gehören ...:confused: Gibt es den im Forum keinen "klassischen Grenzgänger - wohnt in DE und arbeitet in Lux", der aus der Praxis berichten kann, wie es ihm ergangen ist ? Abfindung in Lux steuerfrei bekommen ? ja oder nein ? In De Steuern darauf gezahlt ja oder nein ? (Egal ob er eine Erklaerung in DE macht, machen muss oder auch nicht - wenn er versteuern muss geht kein Weg daran vorbei) ...