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Forum / Allgemeines

Abfindung bei Kündigung aus betrieblichen Gründen  

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wanadoo
35 Messages

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20 Jahren  ago  

Was passiert eigentlich im Fall der Fälle? Also, wenn du deinen Arbeitsplatz in Luxemburg verlierst, weil dein Unternehmen abbaut.

Mit welcher Abfindung kann man rechnen und wie viel davon ist steuerfrei?


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RoyalFalcon
110 Messages

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20 Jahren  ago  

Steuerfrei sind 12.500 Euro - die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache ( besser gleich die Gewerkschaft einschalten !) Wichtig wäre, dass der Arbeitgeber alles für "reemploye" in die Wege leitet. - Generell kann das Unternehmen aber auch ohne "Sozialplan" abbauen - nämlich 7 Stellen innerhalb von 3 Monaten!

Viel Glück!


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alpinkatze
375 Messages

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20 Jahren  ago  

Ich bin einmal betriebsbedingt entlassen worden, und habe 3 Monatsgehälter brutto=netto kassiert. Die 12.500 hat das bei mir nicht überschritten, also hatte ich das volle Geld. Mit etwas Verhandlung geht das wohl nach Dauer des Arbeitsverhältnisses.


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Hallo,

die Abfindung ist entweder bis 12.500 EUR oder bis zu 6 Monatsgehältern steuerfrei nach §115 Abs. 9. Es gilt die Grenze, die höher ist (z.B. 5000 EUR Monatsgehalt = 30.000 EUR steuerfrei).

Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Als Richtwert kann man ca. 1 Gehalt pro Jahr rechnen.

Viel Glück beim Schachern!

Obiwan


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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20 Jahren  ago  

Also es sind je nach Fall bis zu 6 Monatsgehälter steuerfrei.Wichtig ist die Frage: wie lange hat man schon bei der Firma gearbeitet.Aber das soll der Steuerberater des AG prüfen. Es gibt auch Fälle bei denen wegen betriebsbedingter Kdg. die gesamte Abfindung steuerfrei ist.(kein Scherz). Ich verweise nur wieder auf einen guten Steuerberater!!!! ( ich persönlich kenne keinen). Wichtig: Der AG soll die Aide au réemploi beantragen. Viel Glück


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agulia
170 Messages

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20 Jahren  ago  

Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Einhalten eines bestimmten Prozedere. Ansonsten ist die steuerfreie Abfindung gefährdet. Die Kündigunggründe müßen ersteinmal innerhalb einer bestimmten Frist angefragt werden (14 Tage). Nach Erhalt der Begründung durch den AG muß widersprochen und Klage angedroht werden. Danach einigt man sich per Aufhebungsvertrag auf eine bestimmte Summe. Der ganze Schriftverkehr sowie der Aufhebungsvertrag werden dann von der Steuerverwaltung (auf Antrag!) geprüft um die Steuerbefreiung zu erhalten. Zusätzlich zu den (bis zu...) 6 steuerfreien Monatsgehältern gibt es noch die Möglichkeit, die Besteuerung des darüber hinausgehenden Betrages zum durchschnittlichen halben Steuersatz zu beantragen. Die Bearbeitung durch die Steuerverwaltung kann jedoch einige Monate dauern, d.h. die Abfindung wird meist ersteinmal normal versteuert und danach (nach Genehmigung) findet durch den AG eine Rückrechnung statt.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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20 Jahren  ago  

Genau richtig erklärt. Also Leute hier sprach der Fachmann oder -frau. Danke für die Info


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Grenzer
43 Messages

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20 Jahren  ago  

Wenn ich richtig liege, Fachmann, guter Fachmann!

Wie geht's agulia! Ich hoffe die neue Arbeit macht Spass. Bei uns geht ja mal wieder die Post ab. Aber Du weißt, wovon ich spreche.

Gruss, Grenzer