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Forum / Allgemeines

Abbau Überstd.und Urlaub nach Kündigung  

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Miezi
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18 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hab da mal eine Frage: Kann der Arbeitgeber einem vorschreiben, wann man seinen Urlaub bzw. Überstd. abbauen muß? Ich werde in der Firma kündigen und möchte meinen Resturlaub sowie Überstd. natürlich von meinem letzten Arbeitstag aus runterrechnen. Gibt es hierzu eine Vorschrift, daß mir der AG dies verweigen kann und mich evtl. schon vorher noch in Urlaub schickt, sodaß ich evtl. doch bis zum letzten Tag kommen muß?

Danke für Eure Rückinfo!


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Mir ist nicht ganz klar, was Du mit "runterrechnen" meinst. Aber immerhin gelten folgende Grundregeln:

1. Der Beschäftigte bestimmt grundsätzlich, wann er seinen Urlaub legt. Der AG darf nur ablehnen, wenn er wichtige betriebliche Gründe geltend machen kann.

2. Der Erholungsurlaub ist auch als solcher zu nehmen. Er ist nur auszuzahlen, wenn er (etwa wg. Beendung des Arbeitsverhältnisses) nicht mehr genommen werden kann.


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erdbeere
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18 Jahren  ago  

Hätte dazu auch mal noch ne Frage: werden die Urlaubstage die wegen Beendigung des Verhältnisses nicht mehr genommen werden können zu 150% oder zu 100% ausgezahlt? wenn nur 100% wäre es ja quasi egal ob man den Urlaub nehmen würde oder arbeiten kommen würde, weil auf dem Gehaltszettel das selbe stände. Oder werden diese übrigen Urlaubstag - genau wie Überstunden- als zusätzliche Arbeitszeit betrachtet und dann quasi zu 200% oder 250% ausgezahlt... ich hoffe man versteht das...? Bin bei cepl.lu und so nicht fündig geworden, denn so gut sind meine FranzösischKenntnisse nicht...


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Miezi
6 Messages

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18 Jahren  ago  

Danke für die schnelle Antwort! Meinte mit "runterrechnen", daß man den letzen regulären Arbeitstag nimmt und dann davor den ganzen Urlaub sowie Überstunden nimmt, sodaß man quasi evtl. schon 2 Wochen vor Ende des eigentlichen Arbeitsverhältnisses daheim bleiben kann. Dies wären in meinem Fall aber so zw. 4-6 Wochen, die ich dann früher daheim bleiben könnte. Möchte nicht eine Woche freimachen, die andere wieder kommen usw.

Weiß eben nicht, ob der AG was dagegen einwenden kann?!


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich sehe das so, dass Dir die nicht genommene Urlaubszeit normal wie geleistete Arbeitszeit vergütet wird, also als ob Du nach Vertragsende noch diese Tage länger gearbeitet hättest.


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erdbeere
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18 Jahren  ago  

Das klingt logisch.... vielen Dank!!!