Auf der Lohnsteuerkarte meiner Frau ist ein Abzug unter AC vorhanden. Muss dieser Abzug auch in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Hab diesen nirgendwo eingetragen und glaube, dass damit mein zu versteuerndes Einkommen zu hoch ist.
Der Abattement conjoint (AC) = Freibetrag, wenn beide Ehegatten beschäftigt sind, ist im Jahr 6.120 € (monatlich 510 €). Er setzt sich zusammen aus -) abattement extra-professionnel (4.500 €); -) abattement compensatoire pour salariés (600 €); -) minimum forfaitaire pour frais d'obtention (540 €); -) minimum forfaitaire pour dépenses spéciales (480 €).
Er ist also die Summe aller für zwei beschäftigte Ehegatten anwendbaren Freibeträge, die von vornherein beim Steuervorabzug berücksichtigt werden.
Da diese Freibeträge schon berücksichtigt sind bzw. bei der Veranlagung wieder von Amts wegen bzw. laut Tabelle berücksichtigt werden, sehe ich es als überflüssig an, sich darüber bei der Steuererklärung besonders Gedanken zu machen.
Man muss beachten, dass es unterschiedliche Tabellen für den Lohnsteuereinbehalt und für die definitive Gesamtveranlagung gibt. Diese Tabellen unterscheiden sich nicht zuletzt dadurch, welche Freibeträge schon eingerechnet sind und welche nicht.
Also wäre meine Devise: Steuerbescheid abwarten. Dann kann man immer noch nachprüfen, ob das Steuerbüro einen Freibetrag vergessen hat.