Hallo, ich habe einen deutschen Arbeits- und Entsendungsvertrag und arbeite in einer luxemburger Tochter, zahle also meine Sozialversicherungsabgaben in Deutschland. Da sich mein Aufenthalt in Luxemburg verlängert, muss ich nun in die luxemburger Sozialversicherung wechseln.
Frage: Ab wann erwerbe ich Zahlungsansprüche aus der Luxemburger Rentenkasse? Wie lange muss ich dafür Beiträge zahlen?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!