Ob -gelb oder -blau, für das ALG ist das Wohnland zuständig.
Der Arbeitgeber bestätigt die Bechäftigungszeit, damit zur ADEM zum Umschreiben auf E301, damit zur dt. Agentur für Arbeit.
Zur Dauer und Höhe des Anspruches sowie zu sonstigen wichtigen Punkten erhalten Sie weitere Informationen auf
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=7615&rqc=2&ls=false&ut=0
"Bitte beachten Sie auch Folgendes:
Seit dem 01.07.2003 gilt bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eines sonstigen Versicherungspflichtverhältnisses wie z. B. Grundwehrdienst oder Krankengeldbezug die Verpflichtung zur frühzeitigen persönlichen Meldung. Arbeitnehmer sind daher verpflichtet, sich unmittelbar nach Kenntnis über die Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses (z. B. bei Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages) persönlich bei einer Agentur für Arbeit ihrer Wahl zu melden. Handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag, muss die Meldung bereits drei Monate vor Vertragsablauf erfolgen. Die Regelung gilt nicht für betriebliche Ausbildungsverhältnisse.
Erfolgt die Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig, wird das Arbeitslosengeld für jeden Tag der verspäteten Meldung bis zu einer Höchstgrenze von 1500 Euro gekürzt.
Die Höhe der Minderung ist abhängig von der Höhe des Bemessungsentgelts (Arbeitseinkommen des Antragstellers, welches als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld dient):
bis zu 60 EUR täglich > 7 EUR täglich (höchstens 210 EUR),
bis zu 100 EUR täglich > 35 EUR täglich (höchstens 1.050 EUR),
über 100 EUR täglich > 50 EUR täglich (höchstens 1.500 EUR).
Während der Kürzung des Arbeitslosengeldes bleibt der Sozialversicherungsschutz erhalten, es wird für die Dauer der Minderung nur das hälftige Arbeitslosengeld ausgezahlt.
Merkblätter, Vordrucke sowie ein Selbstberechnungsprogramm zum Thema Arbeitslosengeld finden Sie in der Link- und Dateiliste."