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Forum / Allgemeines

Ab 01.01.2008 Grenzgänger: Fragen zu Fahrtkosten  

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Shmendric
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17 Jahren  ago  

Hallo Community, freut mich, dass ich von einem Bekannten (auch Grenzgänger) hierhin gelotst wurde und Euch nun mit meinen Fragen löschern darf.

Ein paar Threads weiter unten habe ich bereits ein Thema gefunden, der meine Frage behandelt, jedoch kam ich mit den geposteten Links nicht so weit wie ich wollte... 🙁

Ab dem kommenden Jahr werde ich von Saarlouis nach Luxemburg-Stadt pendeln. Dass meine geleisteten Kilometer im Rahmen einer Pauschale angerechnet werden können, habe ich nun bereits erfahren. Wie viel ich jedoch ansetzen kann, das habe ich noch nicht entdeckt. Auch unter http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1199 steht lediglich die allgemeine Formulierung oder habe ich etwas übersehen?

Gruß Shmendric


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Um die Steuerkarte zu bekommen, musst du eine Meldebescheinigung einreichen. Da steht dein Wohnort drauf. Auf Basis dieser Angaben errechnet das Finanzamt den dir zustehenden Freibetrag. Absetzen ist dann nicht mehr nötig (man gibt den Freibetrag in der Steuererklärung an, der ist aber bereits berücksichtigt).


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Shmendric
7 Messages

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17 Jahren  ago  

"...den Dir zustehenden Freibetrag..."

...und dieser wird bereits Monat für Monat entsprechend bei den Abzügen berücksichtigt, korrekt? Kann mir denn einer in etwa sagen, was ich (z.B. im Gehaltsrechner) an Freibetrag einsetzen kann, wenn ich ca. 70km einfach pro Tag habe?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Einer Entfernungseinheit entsprechen pro Jahr 99 €.

Es werden mindestens 4 Entfernungseinheiten (396 €) und höchstens 30 (2.970 €) berücksichtigt.

In der Steuertabelle, die bei dem Einbehalt von Lohnsteuer zugrunde gelegt wird, ist bereits eine „FD“ von 4 Einheiten eingearbeitet. Daher werden Entfernungen unter 5 Einheiten auf der Hauptsteuerkarte überhaupt nicht eingetragen.

Wenn die Zahl der Entfernungseinheiten (X) darüber liegt, wird eingetragen:

(99 € * X) – 396 €

http://www.euroluxembourg.lu/


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Shmendric
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17 Jahren  ago  

Ich habe nun mündlich mitgeteilt bekommen, dass ich lediglich die innerhalb Luxemburg gefahrenen Kilometer ansetzen kann... korrekt?

Wieviel ist eine Entfernungseinheit?


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peterpan125
58 Messages

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17 Jahren  ago  

Also:

Ich fahre von trier bis nach Lux in die Stadt. Daher wird bei mir der Weg Trier Rathaus bis Lux Rathaus gerechnet. Das sind wohl so ca. 50km. Dafür bekomme ich einen Steuerfreibetrag von 214,50€.

weiter geholfen???


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Shmendric
7 Messages

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17 Jahren  ago  

214,5o € jährlich denke ich mal... das dürften bei mir dann ca. 300-350 € werden... danke!