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Forum / Allgemeines

9 Monate in Lux gearbeitet - Steuern zurueck?  

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Tonda
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20 Jahren  ago  

Ich habe 9 Monate in Luxembourg gearbeitet. Nun hat man mir gesagt, wenn man kein komplettes Jahr in Luxembourg gearbeitet hat, bekommt man Steuern zurueck? Stimmt das? Fall ja, wie ist der (buerokratische Weg) Kann mir jemand weiterhelften?


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luxlex
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20 Jahren  ago  

Du sprichst vom Lohnsteuerjahresausgleich... Das Formular gibt es hier : http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/2005/40184_DE_C.pdf


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Das Prinzip der Umverteilung wird behandelt in

„Wer mitten im Jahr anfängt, dem wird zuviel abgezogen!“,

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=41


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Der Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich enthält, soweit ich gesehen habe, keine Rubrik, unter der erhöhte Werbungskosten geltend gemacht werden können. Davon sollte man sich aber nicht abhalten lassen, falls solche Ausgaben getätigt worden sind! Falls für die Beschäftigungszeiten in Luxemburg Werbungskosten anfallen, die über der Werbungskostenpauschale liegen (andere als Fahrtkosten zum Arbeitsplatz!), so muss man diese gesondert nachweisen. Vielleicht lässt sich dazu das Formular 161 verwenden (obwohl auch hier nur der betreffende Punkt angekreuzt werden kann und auf einem besonderen Blatt im Einzelnen aufgelistet werden muss). Zusätzliche Werbungskosten sind etwa Bewerbungskosten, Berufskleidung, Fachliteratur, Schulungskosten, PC-Programme, Beiträge zu Berufsverbänden, etc. ... alles Ausgaben, die der Beschäftigte in dem Steuerjahr getätigt hat, um seinen Arbeitsplatz zu bekommen oder zu erhalten.


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luxlex
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20 Jahren  ago  

Wenn man noch weitere Dinge absetzen will kann man natürlich auch ganz normal eine steuererklärung machen. Dabei wird der Lohnsteuerjahresausgleich automatisch mit gemacht.


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Wer welche Anträge stellen darf, ist detailliert geregelt. Das gilt auch für die Voraussetzungen, wer überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben darf. Und außerdem: Wer will denn gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen?!


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Tonda
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20 Jahren  ago  

Herzlichen Dank fuer die Informationen.


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Tonda
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20 Jahren  ago  

Auch herzlichen Dank!


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Sowohl in D als auch in Lux erhält man in diesem Fall gezahlte Lohnsteuer zurück, da diese bei der Steuererklärung auf ein Jahr gerechnet wird.

Die Bewerbungskosten für lux. werden in D als lux. Werbungskosten angesehen. Rechnerisch günstiger wäre es, wenn das FA sie als dt. WK akzeptieren würde. Das ist derzeit noch streitig.

Steuerlux.de


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Tonda
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20 Jahren  ago  

Hallo!

Man hat mir den folgenden Link geschickt

http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/2005/40184_DE_C.pdf

Da ich noch nie einen Steuerjahresausgleich gemacht habe, braeuchte ich Hilfe bei der Vorgehensweise.. Wohin muss ich die beiden Seiten genau schicken? Zusamman mit meiner lux Lohnsteuerkarte? Kopie davon? Andere Beldege noch dazu?

Vielen Dank -ich bin froh um jegliche Hilfe!!!


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Für deutsche und französische Grenzgänger ist zuständig das "Bureau d'imposition Luxembourg Y",

http://www.impotsdirects.public.lu/profil/organigramme/impo_pers/luxembourgY/index.html

Die betreffende Steuerkarte samt Beleg wie in DE.


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Tonda
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20 Jahren  ago  

Merci.