Ich habe 9 Monate in Luxembourg gearbeitet. Nun hat man mir gesagt, wenn man kein komplettes Jahr in Luxembourg gearbeitet hat, bekommt man Steuern zurueck? Stimmt das? Fall ja, wie ist der (buerokratische Weg) Kann mir jemand weiterhelften?
Du sprichst vom Lohnsteuerjahresausgleich... Das Formular gibt es hier : http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/2005/40184_DE_C.pdf
Das Prinzip der Umverteilung wird behandelt in
„Wer mitten im Jahr anfängt, dem wird zuviel abgezogen!“,
Der Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich enthält, soweit ich gesehen habe, keine Rubrik, unter der erhöhte Werbungskosten geltend gemacht werden können. Davon sollte man sich aber nicht abhalten lassen, falls solche Ausgaben getätigt worden sind! Falls für die Beschäftigungszeiten in Luxemburg Werbungskosten anfallen, die über der Werbungskostenpauschale liegen (andere als Fahrtkosten zum Arbeitsplatz!), so muss man diese gesondert nachweisen. Vielleicht lässt sich dazu das Formular 161 verwenden (obwohl auch hier nur der betreffende Punkt angekreuzt werden kann und auf einem besonderen Blatt im Einzelnen aufgelistet werden muss). Zusätzliche Werbungskosten sind etwa Bewerbungskosten, Berufskleidung, Fachliteratur, Schulungskosten, PC-Programme, Beiträge zu Berufsverbänden, etc. ... alles Ausgaben, die der Beschäftigte in dem Steuerjahr getätigt hat, um seinen Arbeitsplatz zu bekommen oder zu erhalten.
Sowohl in D als auch in Lux erhält man in diesem Fall gezahlte Lohnsteuer zurück, da diese bei der Steuererklärung auf ein Jahr gerechnet wird.
Die Bewerbungskosten für lux. werden in D als lux. Werbungskosten angesehen. Rechnerisch günstiger wäre es, wenn das FA sie als dt. WK akzeptieren würde. Das ist derzeit noch streitig.
Steuerlux.de
Hallo!
Man hat mir den folgenden Link geschickt
http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/2005/40184_DE_C.pdf
Da ich noch nie einen Steuerjahresausgleich gemacht habe, braeuchte ich Hilfe bei der Vorgehensweise.. Wohin muss ich die beiden Seiten genau schicken? Zusamman mit meiner lux Lohnsteuerkarte? Kopie davon? Andere Beldege noch dazu?
Vielen Dank -ich bin froh um jegliche Hilfe!!!
Für deutsche und französische Grenzgänger ist zuständig das "Bureau d'imposition Luxembourg Y",
http://www.impotsdirects.public.lu/profil/organigramme/impo_pers/luxembourgY/index.html
Die betreffende Steuerkarte samt Beleg wie in DE.