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Forum / Allgemeines

8 Wochen vor Geburt, 8 bzw. 12 Wochen nach Geburt + Elternurlaub  

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jenny
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21 Jahren  ago  

Hallo,

könnte ich jetzt auch einfach bis zum Geburtstermin arbeiten gehen und dann 20 Wochen nach Geburt zu Hause bleiben, vorausgesetzt ich stille? Außerdem habe ich noch eine Frage bzgl. Halbtags-Elternurlaub. Statt 6 Monate Vollzeit kann ich ja auch 12 Monate halbtags nehmen. Ist es dann gestattet, dass ich beim jetzigen Arbeitgeber eine Halbtagsstelle ordere und dann mit dem Elternurlaub wieder eine Ganztagsstelle habe?

Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Antworten.

Gruß, Jenny


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Hexe
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21 Jahren  ago  

Hallo Jenny, zu Deiner ersten Frage habe ich keine Antwort parat, vielleicht hat ja sonst jemand einen guten Rat, das würde mich auch interessieren. Was den Elternurlaub angeht, gibt es ja die 2 Möglichkeiten : entweder 6 Monate Vollzeiturlaub oder 1 Jahr Teilzeit. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, die Teilzeit zu verweigern, die 6 Monate muss er auf jeden genehmigen. Wenn er jedoch der einjährigen Teilzeit zustimmt, wird Deine Arbeitszeit um die Hälfte der betriebsüblichen Wochenarbeitszeit reduziert. Konkret heisst das, wenn Du eine 40 Std-Woche in einem Betrieb hast, in dem die 40 Stunden üblich sind, arbeitest Du ein Jahr lang nur 20 Std. und kehrst dann zu Deinem normalen 40 Std.Alltag zurück.

Abschliessend habe ich noch eine Gegenfrage : Wann muss man den Mutterschutz beantragen ? Ich weiss, dass es frühestens soundsoviele Wochen vor der Geburt sein darf, leider aber nicht mehr wann. Danke im voraus.

Liebe Grüsse und alles Gute Heike


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jenny
76 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo Hexe,

danke schon mal für die Beantwortung meiner zweiten Frage.

Ich weiß allerdings nur, dass der Elternurlaub bis spätestens sieben Wochen nach der Geburt beantragt sein muss.

Viele Grüße, Jenny


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jenny
76 Messages

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21 Jahren  ago  

Hat keiner eine Ahnung wie das mit den 20 Wochen nach der Geburt ist?!

Außerdem habe ich noch eine Frage bzgl. Mutterschaftszulage: Wann bekommt man die 184,67 € (max. 16 Wochen lang)? Was ist mit der Geburtszulage? Betrag pro Rate 552,10 € (3 Raten)??

Ich bin dankbar für jede Antwort.

Gruß, Jenny


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Um in den „Genuss“ des gesetzlichen Schutzes zu kommen, muss der Arbeitgeber über ein ärztliches Attest von der Schwangerschaft informiert werden (per Einschreiben oder schriftliche Empfangsbestätigung). Die vorgeburtliche Zulage (allocation prénatale) ist Teil der Geburtszulage, zu welcher es eine nachgeburtliche Zulage gibt. Nach meinem Kenntnisstand ist diese Leistung in der Auffassung der Familienleistungskasse (www.cnpf.lu) nicht „exportierbar“, d.h. nicht für Mütter vorgesehen, die in Luxemburg nicht ihren Wohnsitz haben. Zum Elternurlaub gibt es bei der Arbeiterkammer eine Broschüre (auch in Deutsch), auch herunterzuladen www.ak-l.lu Unter der Überschrift „Schwanger in Luxemburg“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=338 gab es hierzu auf der Website einen Beitrag. Da dieser ganze Vorgang, die Bevölkerung um 1 Einheit zu verjüngen, zugegebenermaßen bürokratisch äußerst kompliziert ist, ist die Kontaktaufnahme zu der Luxemburger Initiative zu empfehlen, die sowohl telefonisch als auch mit Broschüren zur Seite steht: siehe „Rund ums Kinderkriegen“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=403