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18 Jahren  ago  

das gesetzesprojekt 5611 erregt die gemüter der schüler. eigentlich sollte es auch die grenzgaenger interessieren, da verschiedene abschnitte des gesetzes auch sie betreffen. so soll im fall der arbeitslosigkeit ein umzug nach L nicht mehr anerkannt werden um in L ALG zu beziehen, wenn der umzug nicht mehr als 6 monate vor dem eintritt in die AL erfolgte. auch dies ein grund zum streiken


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Soleil
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18 Jahren  ago  

ich dachte, die 6-monatsregelung wäre sowieso existent?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Die Gesetzesvorhaben der Luxemburger Regierung reihen sich ein in die europaweiten Reformen des Arbeitsmarktes. Diese sog. "Strukturreformen" gehen alle von der Voraussetzung aus, 1. dass der Einzelne schuld ist, wenn er keine Arbeit findet; 2. den Einzelnen zu unterstützen sei kontraproduktiv, weil er dann überhaupt nichts mehr tue (Junker: die fahren nach Schulabschluss dann erst mal alle in Urlaub).

Das klingt närrisch; wird aber von fast allen führenden Ökonomen so geglaubt und in fast allen Medien so gepredigt.

Gewerkschaft zur aktuellen Beschäftigungspolitik, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1603


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18 Jahren  ago  

diese regelung duerfte nur als geruecht existieren