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Forum / Allgemeines

5%- Regelung nach Jahresende  

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Manucult
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen, was es mit der 5%- Regelung am Jahresende auf sich hat. Wovon hängt es ab, dass man die 5%- auf den kompletten Bruttolohn ausgezahlt bekommt?


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Welche Regelung soll des sein ? Noch nie gehört...


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Hamisso
2364 Messages

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19 Jahren  ago  

Hört sich nach einer Art Jahresendprämie an. Bitte im Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag bzw. Betriebsvereinbarungen nachschauen oder den Personaldelegierten oder Personalbüro fragen!


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Manucult
9 Messages

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19 Jahren  ago  

Ist eine Jahresendprämie! 5% auf das komplette Jahreseinkommen brutto! Werden allerdings noch die kompletten steuern und sonstigen Abgaben abgezogen. Ich bin übrigens im Baugewerbe tätig wo dies wohl schon länger so gehandabt wird. Ist allerdings weniger als ein 13. Monatseinkommen. Es wird bei uns vermutet dass man diese 5% nur dann bekommt wenn man weniger als 2mal im Jahr krank war! Vielleicht kann mir jemand helfen!


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Die Jahresendprämie beträgt nach dem für allgemeinverbindlich erklärten Kollektivvertrag für das Baugewerbe http://www.itm.etat.lu/droit/cct/batiment.pdf 5 %, gerechnet auf die zwischen 1.1. und 31.12. effektiv geleisteten Arbeitsstunden (inkl. Überstunden). Voraussetzung: 1 Jahr beschäftigt Bestimmte Arten von Fehlzeiten können u.U. die Prämie reduzieren (siehe wg. Krankheit die Abschläge gemäß Punkt 18.5.1) Wird mit Dezember ausgezahlt.

Wie auf http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=931 behandelt, ist dieser Kollektivvertrag unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten veraltet. Die Arbeitgeber weigern sich bislang standhaft, den Vertrag zu erneuern.