Hallo,
Ich würde das direkt mit der deutschen Rentenversicherung klären, die als Wohnland für die Rentenanträge vorrangig zuständig ist.
Als mein Vater vor 10 Jahren in Rente ging, war es jedenfalls definitiv nicht so, wie von Travelman geschrieben. Er hatte grösstenteils in D gearbeitet und nur kurz in L, konnte sich aber trotzdem dann als in D wohnender Rentner in L krankenversichern.
@coco71
Hast Du auch Renten-Beitragszeiten in D? Dann könnte es günstiger für Dich sein, wenn es die Möglichkeit gibt, in D krankenversichert zu werden. Der Krankenkassenbeitrag wird nur einmal und nur auf die Einkünfte erhoben, die im Land erzielt wurden, in dem die KV ihren Sitz hat. Für die Rente aus dem anderen Land muss demnach kein KV-Beitrag gezahlt werden. (Ist zumindest bei meinem Vater so)
Gruss
Martin
Gruss
Martin