Hallo
erst mal Guten morgen ins Forum.
Habe eine frage und hoffe,jemand kann mir helfen.
Werde demnächst meinen Teilzeitjob von 20 Std. auf einen 400 E Minijob reduzieren.Unser Sohn kommt im August zur Schule,da klappt es mit dem flexiblen arbeiten nicht mehr so gut(arbeite bei den reichen Discount-Brüder,Top Job,gute bezahlung,aber,da wird man stündlich abgerufen)
Mein Mann ist seit März wieder Grenzgänger(waren vorher selbstständig in D.), Wir haben das Kindergeld in L.noch nicht beantragt,da ich es bisher von D.bekommen habe.
Wie sieht das aus,wenn ich meinen Minijob beginne? Ist dann D. immer noch zuständig,oder ist es sinnvoller,in L.das Kindergeld zu beantragen?
Und noch eine frage:
Mein Mann ist Angestellter,hat aber hier noch ein kleine Nebengewerbe.Wir diskutieren schon eine ganze weile über die Besteuerung. Ich meine,er muss durch diese Anmeldung in D.seine Einkommenssteuer machen,würde ja dann richtig teuer.
Wer hat recht??
freue mich auf eine antwort Gruss fossy