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Forum / Allgemeines

2. Hauptwohnsitze?  

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Vitapence
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9 Jahren  ago  

Hallo,

Ich werde (sobald ich das hier geklärt habe) nach Österreich ziehen. Ich werde mich dort selbstständig machen, muss also auch dort Hauptwohnsitz anmelden. Ich dachte ich könnte in Luxemburg (ich bin noch immer in Luxemburg gemeldet gewesen, seit 6 Jahren an der gleichen Adresse ) 2. Wohnsitz anmelden wegen Post, Auto etc. Beim Meldeamt hat man mir gesagt dass Luxemburg nur einen Wohnsitz aktzeptiert. Im Internet habe ich dann gelesen dass ich 2 Hauptwohnsitzen anmelden könnte?

Vielleicht kann mir jenand etwas dazu sagen?

Vielen Dank und lieben Gruß


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info
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9 Jahren  ago  

Es ist fast richtig.

Einen klassischen 2. Wohnsitz hat man im selben Land. Hier handelt es sich dann um zwei Erstwohnsitze nach dem Melderecht, was jedoch nicht mit dem Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht verwechselt werden darf. Hier bleibt es dann bei einem einzigen Erstwohnsitz und der wird weiterhin am sg Lebensmittelpunkt fest gemacht.


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Vitapence
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9 Jahren  ago  

Vielen Dank für deine Antwort!!

Das heisst ich lasse meinen Wohnsitz in Luxemburg wie er ist und melde mich in Österreich mit Hauptwohnsitz an? Steuern etc bezahle ich da wo ich lebe also in Österreich? Und ich werde nicht automatisch in Luxemburg abgemeldet sobald ich mich in Österreich anmelde?


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obitwo
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9 Jahren  ago  

Schau doch mal in das Doppelbesteuerungsabkommen:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003974


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Es gibt keine grenzüberschreitende Anmeldeprozeduren. Manche Meldeämter verlangen die Abmeldungsbestätigung andere sagen dir nur 'dass sie hoffen dass du dich ordnungsgemäss an deinem früheren Wohnsitz abgemeldet' hast. Dein steuerlicher Wohnsitz ist dort wo dein Lebensmittelpunkt ist. Haupt und Nebenwonsitz kennt man in L nicht....


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Grenzgaenger188
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9 Jahren  ago  

Das Thema gab es schon öfter.

Kurzum: Man kann in der EU beliebig Wohnsitze haben. Es gibt Länder, die einen Zweitwohnsitz wie er in Deutschland existiert, nicht kennen, aber in vorliegendem Fall geht es ja um Wohnsitze in verschieden Ländern. Es wäre dann in jedem Land ein Hauptwohnsitz. Dies ist soweit auch zulässig nach EU-Recht.

Steuerlich spielt der sog. Lebensmittelpunkt die Rolle. Das ist erstmal unabhängig vom Wohnsitz. Wobei rein theoretisch dann das Fahrzeug auch in AT angemeldet werden müsste (Stichwort: regulärer Standort, wobei es da auch wieder etliche Ausnahmen etc. gibt), aber ob der Thematik in Österreich nachgegangen wird... Ich denke eher nicht.

Sollte eine Abmeldebescheinigung verlangt werden, kann man sich abmelden, diese vorlegen und danach wieder anmelden. Ein zentrales europäisches Melderegister gibt es m.W. nicht.