Ich habe ein Frage zur Angabe der Einkommensverhältnisse der letzten 4 Monate unter Punkt: D. Rémunération.
Dort hat die lux. Lohnbuchhaltung meines lux. Arbeitgebers nicht das 13. Monatgehalt bzw. Weihnachtsgeld eingetragen und behauptet das wäre richtig, weil das nicht vom Luxemburger Arbeitsamt anerkannt würde.
Beim deutschen Arbeitsamt erkennt man solche Einkünfte allerdings an und diese gehen auch in die Bemessung des ALG 1 ein. Dafür gibt es schließlich die Spalte Nr.6 "Primes et suppléments courants" auf dem Formular,
Die Lohnbuchhaltung in Lux. verweigert allerdings.
Richtig oder falsch?