Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen?! Bei uns gibt es einige die ein 13. Monatsgehalt bekommen,soweit ich informiert bin,gibts in Deutschland ein Gesetz,das wenn ein Mitarbeiter das bekommt,es den anderen auch zusteht,egal ob Angestellter oder Arbeitergruppen,dann wären alle Gleichgestellt ohne Ausnahme. Wie verhält sich das in Luxembourg???
Es gibt ein allgemein europäisches Rechtsprinzip der Gleichbehandlung. Das besagt, dass man Gleiches gleich behandeln muss (und Ungleiches ungleich).
Im konkreten Fall ist herauszufinden, ob es irgendein vernünftiges Argument gibt, die unterschiedlichen Tarifgruppen in diesem Punkt ungleich zu behandeln.
Da kommt man jedoch schlecht an Tarifexperten bzw. Arbeitsrechtlern vorbei. Also eine Frage an die Gewerkschaften, die am betreffenden Tarifvertrag mitgestrickt haben.
Guten Morgen, hierzu habe ich auch eine Frage. Wenn der AG verstorben ist und man dann einen neuen Arbeitgeber bekommt, wie verhält es sich mit dem Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld. Hier wurde ein 13. Monatsgehalt (Netto-Zahlung) jedes Jahr bezahlt. Muss der AG diese mündlichen Vereinbarungen übernehmen? Danke
So wie es dargestellt ist, wird die Hypothese wohl nicht zu widerlegen sein, dass der neue AG das bestehende Beschäftigungsverhältnis übernommen hat, also mit Rechten und Pflichten.
Solange es im Einzelnen keine Beweisschwierigkeiten gibt, dürfte dabei keine Rolle spielen, ob das Vertragsverhältnis mündlich oder schriftlich (oder durch stillschweigende Übung) definiert worden ist.