logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Allgemeines

1. Wohnsitz Lux und wohnsitz D ?  

Profilbild von
Gerry1
20 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Hallo

Unsere Familie beabsichtigt ihren Wohnsitz nach lux zu verlegen. Meine Frau arbeitet aber in trier und deswegen werden wir unsere Eigentumswohnung behalten. Einerseits benötige ich eine Abmeldebescheinigung aus D zur Anmeldung in Lux. Andererseits kann ich in D keinen 2. Wohnsitz anmelden. Der rat des BürgerbÜros ist demnach "Abmelden" und danach wieder 1. Wohnsitz anmelden. Dann hätten wir aber 2 erste Wohnsitze. (Kann ja auch nicht sein - STeuer? SV?) Hat jemand eigene Erfahrung? Gruss Gerry


Profilbild von
info
3714 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

In der Tat werden es zwei Erstwohnsitze sein, wobei einer davon der mit dem sg Lebensmittelpunkt sein wird und an dem macht sich das Steuerrecht fest.


Profilbild von
Fredde
363 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Steuerlich ist nur der Lebensmittelpunkt relevant. Man kann in Europa eigentlich 28 Erstwohnsitze haben (bald dann nur noch 27). Der Erstwohnsitz ist mir nur ein (unter vielen) Indiz für den Lebensmittelpunkt. Das Problem ist, das man in einem Land nur dann eine Zweitwohnsitz haben kann wenn man dort auch einen Erstwohnsitz hat.