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Forum / Allgemeines

1. und 2. Wohnsitz???????  

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mantis
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18 Jahren  ago  

Hallo Gemeinde. Aus bestimmten Gründen muss ich meinen "Hauptwohnsitz" noch in Deutschland beibehalten. Lebe jetzt allerdings in Luxembourg und habe somit eigentlich nur eine Brifkastenadresse in Deutschland. Kann ich in Luxembourg einen 2.Wohnsitz anmelden. D.h. kann ich mich hier fest niederlassen und was benötige ich hierfür? Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank im Voraus. mantis


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Die Frage des Wohnsitzes berührt 1. das Melderecht und 2. dann insbesondere das Steuerrecht, was die Einkommenssteuer betrifft.

2) Wo der Wohnsitz im Sinne der Einkommenssteuer ist, entscheidet sich nach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Luxemburg und Deutschland. Dazu im Einzelnen siehe http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1364 Worauf es hier nicht ankommt, ist, bei welcher Gemeinde man sich förmlich angemeldet hat!

1) Das Melderecht ist in jedem (Bundes-)Land unterschiedlioch geregelt und schreibt in der Regel vor, wann man sich anzumelden oder umzumelden hat. Und ob die Anmeldung eines 2. Wohnsitzes überhaupt zulässig ist.

Nach meinem Kenntnisstand ist es weniger das Problem, in Luxemburg einen Wohnsitz anzumelden (sofern man überhaupt eine Wohnung ergattern und ein festes Einkommen nachweisen kann). Die Frage ist, ob eine deutsche Gemeinde die Anmeldung eines 2. Wohnsitzes zulässt. Da hilft nur eines: Bei den betreffenden Gemeindestellen nachfragen!