Die Steuergutschrift für Alleinerziehende (CIM) wird auf Antrag allen unverheirateten Steuerpflichtigen gewährt, die in Steuerklasse 1a eingestuft sind, ein oder mehrere unterhaltsberechtigte Kinder haben und die Kindersteuerermäßigung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen können. Der CIM wird nicht gewährt, wenn beide Elternteile des Kindes mit ihrem Kind eine gemeinsame Wohnung teilen.

Der CIM wird auf der Grundlage des bereinigten steuerpflichtigen Einkommens (nach der jährlichen Steuererklärung Modell 100 F) berechnet.

Ebenfalls dem Wunsch der Regierung entsprechend, alleinerziehenden Steuerzahlern zu helfen, wird sich der Betrag des CIM, nachdem er bereits für 2023 und 2024 erhöht wurde, für das Einkommen von 2025 weiter nach oben entwickeln.

P.S. Wenn der Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, erfolgt diese Berechnung anteilig nach den tatsächlich gearbeiteten Monaten.

Wie wird der CIM für das Einkommen 2024 berechnet?

  • Für Einkommen < 60.000 € beträgt der CIM 2.505 €.
  • Für Einkommen > 105.000 € beträgt er 750 €.
  • Um den CIM für Einkommen im Bereich zwischen 60.001 € und 105.000 € zu berechnen, muss die folgende Formel angewendet werden: 2.505 – (bereinigtes zu versteuerndes Einkommen – 60.000 ) x 0,039.

Beispiel mit einem bereinigten zu versteuernden Einkommen von 75.000 € :
2.505 – (75.000 – 60.000) x 0,039 = 1.920 €

Der CIM wird um 50% des Betrags der Unterhaltsleistungen* jeglicher Art, die das Kind erhält, reduziert, soweit diese 2.424 € für das Einkommen von 2024 übersteigen. Ein Schwellenwert, der für 2025 auf 2.712 € angehoben wird.

*Unterhaltsleistungen : Kosten für Unterhalt, Betreuung, Erziehung und berufliche Ausbildung usw., mit Ausnahme des Kindergeldes.

Die Berechnung für das Einkommen 2024 istz wie folgt:

Betrag der Steuergutschrift für Alleinerziehende, die durch das bereinigte zu versteuernde Einkommen festgelegt wird – 50 % (Unterhaltsleistungen – 2.424 €)= CIM

Hier ein Beispiel: Der Steuerpflichtige ist in Klasse 1A und hat ein Jahreseinkommen von 75.000 €. Er hat einen CIM von 1.920 € (siehe Beispiel oben). Wenn derselbe Steuerpflichtige eine jährliche Unterhaltszahlung von z. B. 3.000 € vom Ex-Ehepartner erhält, wird die Berechnung wie folgt lauten:
1.920 – 50% von (3.000-2.424)=288 €.
Der CIM wird also 1.920-288=1.632 € betragen.

Bei dieser Berechnung des CIM dürfen die für das Kind bezogenen Waisenrenten nicht berücksichtigt werden.

 


In der zukünftigen Steuererklärung 2026 muss zur Berechnung der Steuergutschrift für Alleinerziehende für Einkommen zwischen 60.001 € und 105.000 € folgende Formel angewendet werden:
3-504 – (bereinigtes zu versteuerndes Einkommen – 60.000) x 0,039

Beispiel mit einem bereinigten zu versteuernden Einkommen von 75.000 € ergibt :
3.504 – (75.000 – 60.000) x 0,0612 = 2.586 €.
Das sind 666 € mehr als in diesem Beispiel im Jahr 2024.

 

 

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