Diese Steuergutschrift, die auf sich warten lässt
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 31/05/2023 um 11:05
Als die Inflation weiter anhielt und die Steuergutschrift für Energie auslief, einigten sich Staat, Gewerkschaften und Arbeitgeber darauf, bis 2023 eine neue Steuergutschrift einzuführen. Das war bei der Tripartite im März dieses Jahres. Aber seitdem – nichts.
Wer ist daran schuld? Am rechtlichen Prozess, der, obwohl der Gesetzentwurf vom Finanzministerium im Eiltempo verfasst wurde, einen kurvenreichen Verlauf nimmt, bevor diese Maßnahme, die der Kaufkraft der Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständigen in Luxemburg zugute kommt, zur Anwendung kommt. Wenn alles optimal läuft, dürften die ersten Euros noch vor Beginn des neuen Schuljahres auf den Gehalts- oder Rentenabrechnungen erscheinen.
Die Handwerkskammer und die Arbeitnehmerkammer haben bereits eine Stellungnahme zu dem Vorschlag abgegeben. Die Stellungnahme des Staatsrats steht noch aus, der den Vorschlag in Kürze auf seine Tagesordnung setzen dürfte.
Für Finanzministerin Yuriko Backes ist es nun das Ziel, dass der Text “vor dem Sommer” von den Abgeordneten verabschiedet wird. Die Abstimmung findet im Juni statt, die Umsetzung in den folgenden Monaten.
Eine rückwirkende erste Auszahlung
Im Solidaritéitspak 3.0 ist jedenfalls vereinbart, dass diese Steuergutschrift rückwirkend zum 1. Januar 2023 berechnet (und ausgezahlt) wird. Die erste Zahlung wird also die “verlorenen” Monate ausgleichen, bevor danach wieder ein regelmäßiger monatlicher Betrag ausgezahlt wird.
Diese Steuergutschrift entspricht einer Anpassung des Steuertarifs in Höhe von zwei Indexierungen. Anders ausgedrückt: Für einen Arbeitnehmer oder Rentner mit einem Einkommen von ca. 4.600 Euro brutto pro Monat würde der Vorteil einen Bonus von 44 Euro netto/Monat bedeuten.
Für Selbstständige wird die Steuergutschrift auf der Grundlage des Gewinns und für das Jahr berechnet.
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Um die Auswirkungen der Inflation auf die Leistungsfähigkeit der Verbraucher abzumildern, werden 2024 die Steuertarife angepasst. Sie werden um 2,5 Indexstufen angepasst.
Dies wird jedoch nicht verhindern, dass in den kommenden Monaten ein nächster Index ausgelöst wird. Was auch immer geschieht, es wird keinen Aufschub dieser weiteren Erhöhung der Löhne, Renten und Gehälter um 2,5 % geben. Derzeit geht das Statec davon aus, dass der nächste Index im dritten Quartal 2023 ausgelöst wird.
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