Nicht jeder entscheidet sich dafür, sich bei der Erstellung seiner Steuererklärung von einem Steuerberater helfen zu lassen. Während die ersten Unterlagen bereits am 7. April eingereicht werden können, haben alle Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember Zeit, ihre Einkünfte für 2024 bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes = ACD) zu melden. Bis dahin können Ängste, Zweifel, Fragen schnell lähmend werden. Und doch ändern sich die Zeiten…

So haben sich die luxemburgischen Steuerbehörden nun verpflichtet, immer mehr Steuererklärungen vorab auszufüllen. Darüber hinaus gibt es jetzt ein Online-Tool, das den Prozess erleichtert: 123easy.lu. Doch so effektiv dieser “Zauberstab” auch ist, er ist noch unbekannt und wird zu wenig genutzt. Somit wurden 9,4 % der Erklärungen für das Steuerjahr 2023 über diesen elektronischen Assistenten abgeschlossen. Noch zu wenige!

Aus diesem Grund beschloss der neue Direktor der Steuerverwaltung, dass es nichts Besseres geht als die direkte Kommunikation, um 123easy.lu hervorzuheben. Auch gehen die Damen und Herren ACD-Beamten, vor Ort um sich mit den Steuerzahlern zu treffen! In Grevenmacher wurde bereits in der vergangenen Woche eine Aktion organisiert. Und vier weitere werden folgen, kündigt Jean-Paul Olinger an:

Bewährtes Argument

Bei diesen Treffen im Einkaufszentrum nutzen die Agenten auch die Gelegenheit, das neue Formular (Frage, Beschwerde), das an das Contact Center geschickt werden soll, aber auch die Karrieremöglichkeiten innerhalb der ACD zu besprechen.

Vor allem aber werden alle Vorteile der 123easy.lu detailliert beschrieben. In drei Sprachen (FR, DE, LU) bietet das Tool Anleitungen, wie Sie Ihre Erklärung unbedingt ausfüllen und an die richtige Abteilung senden können.

Vor dem Treffen mit einem der rund 350.000 einzelnen Steuerzahler (betroffene Gebietsansässige oder Grenzgänger) stimmen die Steuerbehörden die anderen Vorteile ab, die geltend gemacht werden müssen, um sich des Online-Assistenten und der vorausgefüllten Erklärung zu “rühmen”:

  • Zeitersparnis: Durch das Vorausfüllen müssen bei der nächsten Erklärung weniger Daten eingegeben werden, und der Steuerzahler erhält seinen Beleg innerhalb von 2 Wochen.
  • Verringerung des Fehlerrisikos: Einige Daten stammen direkt von Arbeitgebern oder öffentlichen Einrichtungen.
  • Vereinfachte Überprüfung: Der Steuerzahler überprüft die Richtigkeit der vorausgefüllten Informationen.
  • Verwaltungsvereinfachung: Der elektronische Assistent führt den Steuerpflichtigen durch das Ausfüllen der Felder, die seiner steuerlichen Situation entsprechen.
  • Digitale Zugänglichkeit: Der Online-Zugriff ermöglicht eine schnelle und sichere Verwaltung.

 

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