Bis zu 5 Jahre für die Bearbeitung von Steuererklärungen!
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 13/03/2025 um 18:03

Angesichts der zahlreichen Anfragen von luxemburgischen Steuerzahlern, die auf die Bearbeitung ihrer Steuererklärung warten, hat die Abgeordnete Corinne Cahen am 12. Februar 2025 eine parlamentarische Anfrage gestellt. In seiner Antwort erklärt Finanzminister Gilles Roth, dass die Steuererklärung von 2020 nun bearbeitet würde. Dies bezieht sich auf die im Steuergesetzbuch festgelegte Verjährungsfrist von fünf Jahren, nach der die Finanzämter derzeit die noch nicht versteuerten Fälle aus dem Steuerjahr 2020 bearbeiten müssen. Ziel ist es, diese Fälle so schnell wie möglich zu bearbeiten, damit die Steuerbehörden etwaige Steuerforderungen eintreiben können.
Positiv ist, dass Ende Januar 2024 noch 2,09% der Steuererklärungen aus dem Jahr 2020 zu bearbeiten waren, jetzt sind es nur noch 0,6%.
Das ist sehr schmerzhaft für Steuerzahler, die zu viel Steuern zahlen müssen, aber es ist auch sehr schmerzhaft für diejenigen, die auf eine Rückerstattung warten. Letztere hatten einen zu hohen Steuerabzug auf ihr Einkommen und warten nun auf ihr Geld.
Warum gibt es so viele Verzögerungen?
Ebenfalls laut dem Minister können die verschiedenen Verzögerungen durch mehrere Faktoren verursacht werden, wie z. B. die Komplexität des Falls, den Zeitpunkt des Eingangs der Steuererklärung sowie die Kooperation des Steuerzahlers bei der Bearbeitung des Falls. Es ist auch wichtig, daran zu erinnern, dass ab dem Steuerjahr 2022 die Frist für die Einreichung von Steuererklärungen vom 31. März auf den 31. Dezember verschoben wurde.
Derzeit gibt es hinsichtlich dieser Fristen keine geografischen oder steueramtsspezifischen Unterschiede. Grundsätzlich bearbeiten die Bediensteten der Finanzämter die Steuererklärungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Wie schnell die Bearbeitung erfolgt, hängt jedoch von der Qualität und dem Inhalt der Erklärungen ab.
Die Steuerbehörde verfolgt auch die Entwicklung der Steuerfälle sowie des Personals in den Finanzämtern genau und nimmt regelmäßig notwendige Anpassungen vor. In jüngster Zeit hat die Steuerverwaltung verstärkt Personal eingestellt, um den steigenden Anforderungen besser gerecht werden zu können.
In diesem Zusammenhang ist auch hervorzuheben, dass seit dem Steuerjahr 2021 mit MyGuichet.lu ein digitaler Assistent zur Verfügung steht, mit dem Steuerzahler ihre Steuererklärung vollständig online einreichen können.
Darüber hinaus setzt sich auch die Steuerverwaltung für die kontinuierliche Verbesserung der digitalen Prozesse ein und hat am 16. Januar 2025 eine vorausgefüllte Version der Steuererklärung sowie eine vereinfachte Steuererklärung eingeführt, um den Bürgern die Steuerformalitäten zu erleichtern.
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.