Er wird immer noch “Vaterschaftsurlaub” genannt, aber in Wirklichkeit müsste man ihn wohl anders taufen. Denn in Luxemburg ist das Recht auf Urlaub bei der Geburt eines Kindes (oder einer Adoption) nicht mehr nur auf Väter beschränkt. Die Regelung wurde Mitte Juli auf den “zweiten Elternteil”, unabhängig von seinem Geschlecht, ausgeweitet.

Die öffentliche Petition Nr. 2841, die vor kurzem online gestellt wurde, zielt jedoch auf einen anderen Fortschritt ab. Ihr Verfasser, Emmanuel Becker, plädiert für eine Verlängerung dieses Rechts von 10 auf 25 Tage. Zwei zusätzliche Wochen, die es laut dem Initiator des Vorschlags ermöglichen würden, “den Vater stärker in das Familienleben zu integrieren, indem er eine stärkere Bindung zu seinem Kind aufbaut”.

Es ist auch die Rede davon, die drei Wochen, die möglicherweise gewährt werden, “zu nutzen”, um “die Mutter zu entlasten, indem man sich aktiv” an der Betreuung des Babys oder des Adoptivkindes sowie an den alltäglichen Aufgaben beteiligt.

Bis zu 78 Wochen…

Ist die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs also reine Utopie? Sicherlich nicht, wenn man bedenkt, was andere Länder bereits eingeführt haben, damit die Familie mehr Zeit mit der Geburt eines Jungen oder Mädchens verbringen kann. Allein in der Region ist 🇧🇪 Belgien in Bezug auf die Dauer “großzügiger” als das Großherzogtum (mit 17 Tagen) und 🇫🇷 Frankreich noch mehr (28 Tage).

Im Grenzgebiet bleibt nur 🇩🇪 Deutschland dem Prinzip gegenüber ablehnend, da es dieses Recht für den Vater nicht in sein Sozialgesetzbuch aufgenommen hat. Es gibt jedoch eine Formel, die es der Mutter ermöglicht, ihrem Partner einige Tage des Mutterschaftsurlaubs zu gewähren.

Der Verfasser der Petition verweist auf noch fortschrittlichere Beispiele. Er verweist auf die skandinavischen Länder, in denen der Vaterschaftsurlaub sehr weit fortgeschritten ist. So kann der Vaterschaftsurlaub in 🇸🇪 Schweden bis zu 78 Wochen dauern… 34 in 🇩🇰 Dänemark, 27 in 🇫🇮 Finnland (gleiches Recht wie für den Mutterschaftsurlaub!).

Selbst im Süden der Union gibt es Beispiele, die länger sind als die Dauer, die in Luxemburg dem “zweiten Elternteil” (Einwohner oder Grenzgänger) gewährt wird. So gewährt 🇪🇸 Spanien eine “Auszeit” von 16 Wochen und 🇵🇹 Portugal von 5 Wochen, um sein Baby und sein Zuhause zu verwöhnen. Mit den aktuellen zwei Wochen reiht sich 🇱🇺 Luxemburg in die Riege der Länder ein, die von 🇵🇱 Polen oder 🇧🇬 Bulgarien gebildet werden…

Es sollte jedoch nicht vergessen werden, dass die für den Vaterschaftsurlaub angebotene Entschädigung von Staat zu Staat stark variiert. So gibt es nur wenige Verwaltungen, die wie das Großherzogtum dem Elternteil, der diesen Urlaub in Anspruch nehmen möchte, das gleiche Einkommensniveau (100 %!) erhalten.

 

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