Wenn die Eltern getrennt leben, wird die Familienbeihilfe an die natürliche oder juristische Person gezahlt, bei der das Kind seinen gesetzlichen Wohnsitz und seinen tatsächlichen und ständigen Aufenthalt hat. Aber Achtung: Seit dem Gesetz vom 23. Dezember 2022 Nr. 668 wurde eine wichtige Änderung bezüglich der Gewährung von Kindergeld vorgenommen. Artikel 273 Absatz 3 des Gesetzbuchs wird um folgenden Satz ergänzt: “Auf gemeinsamen Antrag der Eltern kann die Zahlung der Kinderzulage zur Hälfte zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt werden”.

Die Kasse für die Zukunft der Kinder (CAE) gibt an, dass das Verfahren in ihrem internen System zur Aufteilung der Zulagen derzeit … noch nicht funktionsfähig ist. Das bedeutet, dass “die Eltern per Post einen Antrag stellen können, um das Kindergeld aufzuteilen, aber bis heute ist dies noch nicht möglich“. Sie müssen sich also noch gedulden.

Es ist entweder besser, zu warten, bis die CAE das Programm in ihre Software integriert hat, oder den Antrag vorerst zu vermeiden, oder aber klarzustellen, dass Sie eine Aufteilung der Zulagen wünschen, sobald dies möglich ist, und in der Zwischenzeit klar und einvernehmlich einen Begünstigten zu benennen. Das Schreiben muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.

Kann der Ehepartner eines Grenzgängers Kindergeld erhalten?

Die Antwort lautet ja, und hier einige ausführliche Erklärungen:

  • Bei gemeinsamer elterlicher Sorge und alternierendem Wohnsitz des Kindes bestimmen die Eltern frei, wer das Kindergeld erhält (dies gilt sowohl für Grenzgänger als auch für ansässige Personen). Es wird wie oben erläutert in naher Zukunft eine Aufteilung möglich sein.
  • Es ist nicht unbedingt der leibliche Elternteil, der Grenzgänger ist, der das Kindergeld erhält. Es kann auch der Elternteil sein, der nicht in Luxemburg arbeitet, der es erhält. Auch hier müssen beide Elternteile gemeinsam einen Antrag stellen und somit einverstanden sein.
  • Bei Uneinigkeit obliegt es der Kasse für die Zukunft der Kinder, im Interesse des Kindes auf der Grundlage der der Kasse vorliegenden Informationen zu bestimmen, wer die Familienbeihilfe erhält.
  • Nein, das Kindergeld endet nicht mit 18 Jahren

Berechnen Sie die Höhe des Kindergeldes in Luxemburg, schauen Sie sich unseren Familienzulagenrechner an.