Mutterschaftsurlaub in Luxemburg
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 27/12/2024 um 16:12
Eine Arbeitnehmerin, die schwanger ist oder gerade ein Kind bekommen hat, hat Anspruch auf einen mehrwöchigen Mutterschaftsurlaub, um sich auszuruhen und sich um ihre Gesundheit sowie die ihres neugeborenen Kindes zu kümmern.
Wer vom Mutterschaftsurlaub betroffen ist?
Eine schwangere Arbeitnehmerin, die in Luxemburg arbeitet, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz hat oder nicht, profitiert vom Mutterschaftsurlaub. Dies betrifft Frauen, die einen Arbeitsvertrag, einen Ausbildungsvertrag, eine selbstständige Tätigkeit oder eine Stelle als Schülerin oder Studentin in den Schulferien haben.
Wie man Mutterschaftsurlaub bekommt?
Um Anspruch zu haben, muss die Arbeitnehmerin ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich per Einschreiben oder gegen Unterschrift ein ärztliches Attest ausstellen, in dem sie ihn über ihre Schwangerschaft informiert. Eine Kopie der Bescheinigung muss der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) vorgelegt werden.
Außerdem muss in den letzten 12 Wochen der Schwangerschaft ein ärztliches Attest erstellt werden, das den ungefähren Entbindungstermin enthält. Diese Bescheinigung muss dann vor der Entbindung Online oder per Post (an die unten angegebene Adresse) an den Arbeitgeber und die CNS geschickt werden.
Caisse nationale de santé
Indemnités pécuniaires,
L-2980 Luxembourg
Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub?
Ein Mutterschaftsurlaub dauert mindestens 16 Wochen, er besteht aus :
- Vorgeburtlicher Urlaub: 8 Wochen vor der Entbindung
- Postnataler Urlaub: 12 Wochen nach der Entbindung.
Kann die Dauer des Mutterschaftsurlaubs geändert werden?
Wenn die Geburt zu früh kommt, wird der pränatale Urlaub nicht verkürzt. Die verbleibenden Tage werden automatisch dem postnatalen Urlaub hinzugefügt.
Erfolgt die Geburt nach dem Ende des achtwöchigen Schwangerschaftsurlaubs, verlängert er sich und verkürzt nicht die Dauer des postnatalen Urlaubs.
Was tun nach der Entbindung?
Eine Kopie der Geburtsurkunde ist bei der CNS vorzulegen.
Bekommt eine Arbeitnehmerin, die sich im Mutterschaftsurlaub befindet, weiterhin ihr Gehalt?
Während des Mutterschaftsurlaubs erhält eine schwangere Frau nicht mehr ihr Gehalt, sondern eine finanzielle Unterstützung, die vom luxemburgischen Staat getragen wird. Dafür muss sie zwingend in den letzten 12 Monaten vor dem Urlaub mindestens 6 Monate in der Krankenversicherung versichert gewesen sein.
Diese Unterstützung entspricht dem höchsten Lohn, der in den drei Monaten vor dem Mutterschaftsurlaub bezogen wurde. Es darf nicht niedriger als der Mindestlohn (SSM) sein und nicht mehr als das Fünffache des in Luxemburg geltenden sozialen Mindestlohns (SSM) betragen.
Sachleistungen wie Essensgutscheine, Firmenwagen usw. werden während des Mutterschaftsurlaubs nicht fortgesetzt. Sie werden durch die Vergütung ersetzt.
Für selbstständige Frauen: die zum Zeitpunkt des Eintritts des Mutterschaftsurlaubs geltende Beitragsbemessungsgrundlage.
Das Mutterschaftsgeld darf nicht mit Krankengeld oder anderen Berufseinkünften kumuliert werden.
Kann eine Arbeitnehmerin während ihrer Schwangerschaft gekündigt werden?
Ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber durch ein ärztliches Attest über ihre Schwangerschaft informiert, ist sie bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs vor einer Kündigung geschützt (außer bei schweren Verfehlungen).
Kann eine Arbeitnehmerin, die ein Kind geboren hat, am Ende ihres Mutterschaftsurlaubs kündigen?
Wenn eine Arbeitnehmerin beschließt, am Ende ihres Mutterschaftsurlaubs zu kündigen, um sich um ihr Kind/ihre Kinder zu kümmern, kann sie ihre Arbeit ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Arbeitgeber beenden.
Wenn die Arbeitnehmerin innerhalb eines Jahres nach ihrer Kündigung ihren Arbeitsplatz zurückhaben möchte, ist der Arbeitgeber dann verpflichtet, sie vorrangig einzustellen (im Falle eines Einstellungsverfahrens des Unternehmens), und zwar für die Stellen, für die die Arbeitnehmerin die erforderlichen Qualifikationen besitzt. Sie muss alle Leistungen behalten, die sie zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens hatte.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie vorrangig wieder einzustellen, wenn der einzige Grund für die Kündigung die Betreuung des Kindes ist. Dieser Vorteil entfällt für Frauen, die am Ende ihres Mutterschaftsurlaubs kündigen, um den Arbeitgeber zu wechseln.
Die Berechnung des bezahlten Urlaubs während des Mutterschaftsurlaubs
Die Zeit des Mutterschaftsurlaubs wird einer tatsächlichen Arbeitszeit gleichgestellt und begründet daher einen Anspruch auf Urlaubstage.
Außerdem kann der zu Beginn des Mutterschaftsurlaubs noch nicht in Anspruch genommene Jahresurlaub laut Gesetz innerhalb der gesetzlichen Fristen vorgetragen werden, d.h. in Abhängigkeit vom Datum, an dem die Arbeitnehmerin ihre Arbeit wieder aufnimmt, im Prinzip bis zum 31. März bzw. bis zum 31. Dezember.
Die Betriebszugehörigkeit wird während des Mutterschaftsurlaubs aufrechterhalten
Das Gesetz sieht die Aufrechterhaltung der Rechte der Arbeitnehmerin vor, die mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit zusammenhängen (z. B. Zahlung einer Prämie, Gratifikation oder eines 13. Monatsgehalts entsprechend den Dienstjahren).
Die Arbeitnehmerin behält also alle Vorteile, die sie vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs erworben hatte, und sie profitiert von allen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, auf die sie während ihrer Abwesenheit Anspruch gehabt hätte.
Nach dem Mutterschaftsurlaub kommt der Elternurlaub
Nach einem Mutterschaftsurlaub kann ein Elternteil den 1. Elternurlaub nehmen, ansonsten geht er endgültig verloren.
Muss man zum Zeitpunkt der Einstellung seinen zukünftigen Arbeitgeber warnen?
Eine Schwangerschaft ist eine private Information und es ist nicht verpflichtend, den zukünftigen Arbeitgeber bei der Einstellung darüber zu informieren. Daher gilt der Mutterschutz nur, wenn die schwangere Frau ihren Arbeitgeber offiziell informiert.
Lesen: Elternzeit in Luxemburg
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