Kulanz bei Gutschein für Kinderbetreuung
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 13/02/2025 um 12:02
![](https://www.diegrenzgaenger.lu/wp-content/uploads/2025/02/CSA-Luxembourg-frontalier-creche-_Maison-relais-726x363.jpg)
Seit 2009 gibt es in Luxemburg den Gutscheine für Kinderbetreuung (fr.: chèques-service accueil, CSA). Diese Maßnahme soll Familien dabei helfen, eine Betreuung für ihre Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren zu erhalten. Seit 2016 können auch Kinder, von denen mindestens ein Elternteil Grenzgänger ist, diese Hilfe in Anspruch nehmen.
In allen Fällen hängt die Höhe der gewährten Unterstützung vom Einkommen und der Zusammensetzung des Haushalts ab. Und der bewilligte Betrag wird nicht an die Eltern, sondern an die Einrichtung gezahlt, die sich um den Jungen oder das Mädchen kümmert. Dies kann ein Erziehungs- und Betreuungsdienst, eine Kinderkrippe, eine Mini-Crèche, ein Schülerhort oder eine Tagesmutter sein, die eine spezielle Zulassung benötigen. Es gibt also mehr als 1.300 Stellen oder Personen, die berechtigt sind, diese Gutscheine anzunehmen. Soweit die allgemeinen Regeln.
- Zu lesen> Das Elternurlaubsgeld wird erhöht
Es gibt jedoch ein Detail, das einige Eltern nicht kennen oder übersehen. Jedes Jahr müssen sie sich bei der Zukunftskasse (CAE) neu registrieren. Andernfalls werden die Gutscheine nicht mehr vergeben und die Haushalte müssen dann auf die kostenlose Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen oder die Ermäßigung verzichten, die ihnen der Gutschein bis dahin gewährt hatte. Und das kann schnell ins Geld gehen…
Daher die vom Abgeordneten Marc Gœrgen (Piraten) geäußerte Sorge: Ist dies nicht ein hoher Preis, für die Vergesslichkeit? Er (und die Familien) können beruhigt sein: Die Verwaltung hat ein Herz und zwigt sich von der guten Seite.
Der für die Jugend zuständige Minister Claude Meisch hat nun eine wichtige Klarstellung vorgenommen. Erstens, dass alle Begünstigten systematisch einen Brief erhalten, in dem sie aufgefordert werden, ihre Situation das Nötige zu unternehmen. Der erste Schritt erfolgt zwei Monate vor Ablauf der CSA-Regelung.
Darüber hinaus, haben dass die Gemeinden oder die Strukturen selbst die Möglichkeit, so eine Erinnerung zu versenden.
Wenn die Neuanmeldung nicht erfolgt, wird die Betreuung zu 100 % in Rechnung gestellt. Die Eltern können jedoch den Vorteil des "Chèque service accueil" schnell wiedererlangen, es ist also nicht alles verloren. Der Minister bestätigt: "Eine Neuberechnung für die Zeit, in der der Vertrag abgelaufen war, ist möglich".
So ist die Zukunftskeess bereit, bis zu drei Monatsbeträge zurückzuzahlen, die die Familien mangels CSA aufbringen mussten. Jedoch nicht darüber hinaus.
In Bezug auf den CSA plant die Regierung eine Änderung: "Der Bezug des Chèque-service accueil für ein bestimmtes Kind wird nicht mehr mit dem Bezug von Elternurlaub für dasselbe Kind kumulierbar sein, wenn der Elternurlaub in Vollzeit und als Ganzes genommen wird", heißt es im Koalitionsvertrag.
Die Idee dahinter ist, dass ein Vater oder eine Mutter, der/die sich entschieden hat, sich zu 100 % von der Arbeit zurückzuziehen, um sein/ihr Kind zu erziehen, keinen Anspruch auf Unterstützung für die Betreuung und Erziehung des Kindes durch eine dritte Person hat.
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