Familienbeihilfen in Luxemburg und Teilzeitarbeit
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 24/07/2023 um 17:07
Wir erhalten regelmäßig die gleiche Frage bezüglich des Anspruchs auf Familienleistungen, wenn man in Luxemburg als Teilzeitkraft beschäftigt ist.
Anfang des Jahres haben wir Ihnen diesen Artikel vorgeschlagen: “In Luxemburg haben auch Zeitarbeiter Anspruch auf Kindergeld”. Nun folgt ein Fokus auf Teilzeitbeschäftigungen.
Unabhängig davon, ob Sie in Luxemburg wohnen oder Grenzgänger sind, müssen Sie in jedem Fall bei der luxemburgischen Sozialversicherung angemeldet sein. Ihr Arbeitgeber muss dies bei Ihrer Einstellung beim Centre Commun de la Sécurité Sociale tun.
Egal, wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten, um Familienbeihilfe zu erhalten, müssen Sie die Hälfte des Monats + 1 Tag gearbeitet haben.
Um zu erfahren, wie Sie vorgehen müssen und wie hoch die Beträge sind, lesen Sie bitte unseren ständigen Artikel: ” Familienbeihilfen in Luxemburg “.
Hier finden Sie das Formular für den Antrag auf Familienzulagen.
Wie wird das Familiengeld gezahlt? Bei einem Grenzgängerpaar, bei dem beide Elternteile in Luxemburg arbeiten, oder bei einem Grenzgänger, der im Großherzogtum arbeitet und seine Kinder allein erzieht, zahlt Luxemburg die sogenannten “exportierbaren” Familienleistungen aus Luxemburg.
Wenn nur einer der beiden Ehepartner in Luxemburg arbeitet und der andere in seinem Wohnland arbeitet oder dort ein Ersatzeinkommen (Arbeitslosigkeit) bezieht, werden die Familienleistungen vorrangig vom Wohnland gezahlt.
Wenn die Leistungen in diesem Fall jedoch niedriger sind als der Betrag, der vom Großherzogtum gezahlt worden wäre, zahlt Luxemburg die Differenz, den sogenannten Ausgleichsbetrag.
18,1 % der ansässigen Arbeitnehmer sind Teilzeitbeschäftigte?
Mit 18,1 % Teilzeitbeschäftigten liegt Luxemburg leicht unter dem EU-Durchschnitt von 8,1 %.
In den Nachbarländern gibt es in Frankreich 17,7 % Teilzeitbeschäftigte, in Belgien 42 % und in Deutschland 36 %.
Im Gegensatz dazu ist die Teilzeitarbeit von Frauen in Luxemburg (30 %) etwas häufiger als in der Europäischen Union insgesamt (28 %).
Quelle: Statec Regards 04/2023.
Um die Höhe des Kindergeldes zu ermitteln, nutzen Sie unseren Rechner.
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