Die drei Zeiträume der Geburtsprämie
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 12/10/2023 um 12:10
Die Caisse pour l’avenir des enfants (CAE – Zukunftskeess) ist zwar oft als Zahlstelle für das Kindergeld bekannt, aber manche wissen noch nicht, dass die CAE auch großzügig ist, wenn es um die Unterstützung werdender Eltern, genauer gesagt Mütter, geht. So können vor und nach der Entbindung drei verschiedene Hilfen in Anspruch genommen werden. Alles zusammengefasst unter dem Titel “Geburtsprämie” (= prime de naissance).
Im vergangenen Jahr konnten so rund 7.600 Frauen insgesamt rund 13,2 Millionen Euro an Zuwendungen in Anspruch nehmen. Und in 1 von 5 Fällen ging dieser “Bonus” an eine versicherte Grenzgängerin.
Diese Beihilfe wurde mit dem Ziel geschaffen, die Überwachung der Gesundheit des Embryos, des Babys und dann des Kleinkindes (bis zu seinem zweiten Lebensjahr) zu fördern, aber auch die der Frau, die ihm das Leben geschenkt hat. Die Prämie ist in drei verschiedene Zeiträume unterteilt, in denen jeweils 580,03 EUR ausgezahlt werden können.
1/ Die pränatale Zulage 🩺
Die Gewährung dieser Tranche (und der beiden folgenden) wird Müttern gewährt, die über einen gesetzlichen Wohnsitz im Großherzogtum verfügen oder, im Falle eines Wohnsitzes im Ausland, denjenigen die zum Zeitpunkt der letzten medizinischen Untersuchung bei der luxemburgischen Gesundheitskasse versichert sind. Es spielt also nicht der Status des Vaters eine Rolle.
Der zu erwartende Betrag wird gewährt, nachdem die zukünftige Gebärende in den neun Monaten der Schwangerschaft fünf medizinische Untersuchungen (durch einen Gynäkologen) sowie eine zahnärztliche Untersuchung (durch einen Zahnarzt) durchgeführt hat.
Bei einer Mehrlingsschwangerschaft (Zwillinge, Drillinge usw.) wird das Schwangerschaftsgeld nur einmal gezahlt.
2/ Die Geburtsbeihilfe 👶🏻
Hier ist die Auszahlung direkt an die Durchführung einer medizinischen Untersuchung nach der Geburt geknüpft. Sobald der Nachweis über diese Gesundheitsuntersuchung erbracht ist, gewährt die CAE ein Drittel der Geburtsbeihilfe (also 580,03€). Oft ist dies die einzige Beihilfe, die die Mütter bei der Kasse beantragen.
Frühestens am Tag nach der Geburt kann die geforderte Untersuchung von einem Gynäkologen und/oder Geburtshelfer durchgeführt werden. Und dieses Mal wird die Prämie so oft gezahlt, wie es lebensfähige Kinder gibt.
3/ Die postnatale Zulage 👧🏽
Bemerkenswerte Änderung: Diese Prämie kann bei der "Zukunftskeess" beantragt werden, wenn mindestens ein Elternteil von der Geburt bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes durchgehend in der luxemburgischen Sozialversicherung versichert ist.
Im Alter von 0 bis 2 Jahren muss das Kind mindestens sechs Mal einem Arzt vorgestellt werden. Der Arzt muss dann das von der Gesundheitskasse verlangte Formular ausfüllen. Familien, die an der Grenze wohnen oder nicht in Deutschland leben, müssen ihrem Antrag eine Aufenthaltsbescheinigung beifügen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die im Großherzogtum gewährte Geburtsbeihilfe nicht mit einer ähnlichen Leistung des Wohnsitzlandes kumuliert werden kann. Die "Caisse pour l'avenir" weist daher darauf hin, dass je nach den hier oder dort gezahlten Leistungen "keine Differenz zu den drei Tranchen der luxemburgischen Geburtsbeihilfe gezahlt werden kann". Eltern sollten sich gut informieren und die Großzügigkeit der verschiedenen Sozialsysteme vergleichen...
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