Die Baby-Years könnten in Luxemburg um ein weiteres Jahr verlängert werden
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 05/01/2024 um 12:01
36 Monate: Dies ist die neue Obergrenze, die die CSV-DP-Mehrheit für die “Baby-years” einführen möchte. So könnten Eltern, die sich der Erziehung ihres Sohnes oder ihrer Tochter widmen wollen, künftig von einer um ein Jahr (12 Monate) verlängerten Übernahme der Rentenbeiträge für diese “Arbeit” profitieren.
Die von Luc Frieden geführte Regierung hat nämlich die Absicht, Modelle zu fördern, die es Vätern oder Müttern ermöglichen, die ersten Schritte und die Entwicklung ihres Kindes zu begleiten. Im Koalitionsabkommen wird angekündigt, dass dies durch die Einführung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben geschehen soll. Ein Beweis dafür wird die Einführung einer neuen Maßnahme sein: die Familienteilzeit.
Für das Baby-Years-System soll die “Toleranz”, die einem Elternteil gewährt wird, der in seinem Haushalt mindestens zwei weitere Kinder oder einen Jungen oder ein Mädchen mit einer schweren Behinderung erzieht, nicht überarbeitet werden. Der Anspruch wird bei 48 Monaten bleiben.
Änderung der Berechnungsgrundlage
Aber wenn die Regierung mit der einen Hand gibt (mehr Zeit), wird sie mit der anderen Hand ein wenig zurücknehmen. Das dritte Jahr der Baby-years wird nämlich nicht so gut entschädigt werden. Der gezahlte Beitrag “wird ausschließlich in Höhe des sozialen Mindestlohns erfolgen”. Demnach ausgeschlossen, die Berechnung der Altersrente auf eine Basis zu stellen, die über 3.085 Euro brutto/Monat hinausgeht.
Zur Erinnerung: Ein Vater oder eine Mutter kann unter bestimmten Bedingungen beantragen, dass die Babyjahre nachgeholt werden. Dazu müssen Sie
- bei der luxemburgischen Sozialversicherung angemeldet sein.
- eine Sozialversicherungszeit von mindestens 12 Monaten in den drei Jahren vor der Geburt oder Adoption des Kindes nachweisen.
Die Eltern können sich die Dauer der Babyjahre teilen. Weitere Informationen zu den Regelungen können bei der CNAP (Caisse nationale d'assurance pension) angefordert werden.
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