Bevorstehende Änderungen beim Chèque service accueil
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 23/08/2024 um 11:08
Es ist im Koalitionsabkommen verankert: Die neue Mehrheit will „den Chèque service accueil (CSA) im Hinblick auf eine Harmonisierung der Finanzierung reformieren“. Zwar ist das Prinzip, Verhandlungen mit den beteiligten Partnern wie dem Syndikat der luxemburgischen Gemeinden (Syvicol), dem Verband der Akteure des Sozialwesens (Fedas) oder dem Verband der Bildungs- und Betreuungsdienste für Kinder des Landes (Felsea) aufzunehmen, festgeschrieben, doch es ist schwierig, mehr über die Absichten der Regierung zu erfahren.
Dabei ist das Thema alles andere als harmlos. Im Jahr 2023 kam das CSA – der letzten offiziellen Zahl zufolge – immerhin 61.500 jungen Menschen zwischen 0 und 11 Jahren und ihren Familien zugute. Ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 725 Millionen Euro, der die Betreuung von Jungen und Mädchen in „Kinderbetreuungseinrichtungen“ erleichtern soll. Dies reicht von der Kinderkrippe über die Maison relais bis hin zur elterlichen Betreuungsperson (der „Nanny“…).
Zuletzt versuchte die sozialistische Abgeordnete Claire Delcourt, mehr über die bevorstehenden Änderungen zu erfahren. Der Minister für Bildung, Kinder und Jugend hielt sich dabei auffallend zurück. Claude Meisch bestätigte lediglich eine Leitlinie für den Chéque service accueil der Zukunft: „Die Regierung plant nicht, über die Grenze des 4,5-fachen des sozialen Mindestlohns hinaus weitere Tranchen hinzuzufügen“.
Mit anderen Worten: Keine Rücknahme der maximalen Einkommensgrenze, die die Sozialämter anwenden, wenn sie die höchste Stufe der Familienbeteiligung am CSA beantragen. Zur Erinnerung: die aktuelle Staffelung sollte dazu führen, dass Eltern mit geringem Einkommen mehr Betreuungsstunden zu einem günstigeren Tarif in Anspruch nehmen können als Haushalte mit hohem Einkommen.
Derzeit sind in Luxemburg rund 1.250 „Strukturen“ anerkannt, die eine teilweise Bezahlung über die Chèques services accueil akzeptieren können. Und obwohl die Maßnahme seit 2016 auch dem Nachwuchs von Grenzgängern zugute kommen kann, gibt es außerhalb des Großherzogtums immer noch sehr wenige zugelassene Betreuungsdienste für Kleinkinder oder vorpubertäre Jugendliche.
Eine Ausweitung der Zahl der in den Nachbarstaaten erteilten Zulassungen könnte für viele belgische, französische oder deutsche Eltern, die ihre Jungen oder Mädchen während ihrer Arbeits- (und Pendel-)zeit bei einer Tagesmutter, in einer Kinderkrippe oder in einer kostenpflichtigen außerschulischen Betreuung in ihrem Wohnsitzland „unterbringen“ müssen, ein willkommener Reformansatz sein.
Es ist jedoch nicht sicher, ob dies der Wunsch von Claude Meisch oder Premierminister Luc Frieden ist. Die Regelung deckt bereits 64% der ansässigen Kinder in der Altersgruppe 0-11 Jahre ab, und eine Erleichterung dieser Art von Zahlungen über die Grenzen hinweg würde eine massive Sogwirkung entfalten. Viel mehr Familien aus dem Grenzgebiet würden bei der Zukunftskeess einen Antrag stellen, um diese Unterstützung zu erhalten. In einer Zeit, in der das Land Schwierigkeiten hat, bestimmte Bewerberprofile zu rekrutieren, könnte dieser neue „soziale Vorteil“ die Situation für viele junge Haushalte in der Umgebung von Arlon, Thionville oder Trier verändern...
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