Bei einer Scheidung geht das Sorgerecht oft an…
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 01/06/2023 um 11:06
Auch wenn es Amor nicht gefällt, aber im heutigen Luxemburg sind Scheidungen keine Seltenheit. Im Jahr 2020 gab es in Luxemburg 2,3 Scheidungen pro 1.000 Einwohner. Damit gehört Luxemburg zu den Top 5 der Länder in Europa, in denen sich Paare am häufigsten trennen. Und während es Erwachsenen das Herz bricht, zahlen auch die Kinder der ehemaligen Ehepartner die Zeche für das Liebes-Aus.
Im Großherzogtum, so erklärte die Justizministerin gerade, gibt es keine Statistiken über Gerichtsentscheidungen zum Sorgerecht für Kinder von getrennt lebenden Eltern. Sam Tanson hat dies gerade in einer parlamentarischen Antwort zugegeben. Es ist also schwierig, genaue Zahlen über den Wohnsitz dieser Minderjährigen zu nennen. Bei Papa? Bei Mama? Beides, mit abwechselndem Sorgerecht, wie es das Gesetz erlaubt?
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Nach Rücksprache mit den Familienrichtern zieht die Ministerin jedoch folgende Schlussfolgerungen:
- In den meisten Fällen wird die Wahl des Elternteils oder der Art des Sorgerechts einvernehmlich getroffen. Eine gute Sache, um Spannungen vor dem Kind zu vermeiden.
- Der Wohnsitz beim alleinigen Vater bleibt “marginal”.
Mit anderen Worten: In den meisten Fällen erhält die Mutter allein das Sorgerecht für das Kind oder die Kinder der ehemaligen Ehepartner, wenn die gewählte Form nicht die alternierende Residenz ist.
Je nach Alter
Das seit 2018 eingeführte Sorgerecht sowohl bei dem einen als auch bei dem anderen Elternteil ist jedoch in der Justiz gut angekommen, bestätigt die Ministerin. “Wenn das Kind eine enge Bindung zu beiden Elternteilen hat und die Lebensorte der Eltern es erlauben, wird der Weg der des alternierenden Wohnsitzes vom Familienrichter bevorzugt”.
Ein weiterer aufgedeckter Trend ist, dass im Großherzogtum der Wohnsitz bei Kleinkindern am häufigsten bei der Mutter festgelegt wird. “Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen der gewöhnliche Aufenthalt beim Vater festgelegt wird, steigt mit zunehmendem Alter des Kindes.
des Kindes”, betont die Justizministerin.
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