Bei der Kasse für die Zukunftskeess (Caisse pour l’avenir des enfants = CAE) ist der August ein Monat mit hoher Aktivität. Logischerweise zahlt die CAE am Vorabend der Wiederaufnahme des Unterrichts (und damit des Kaufs von Schulmaterial) zu einem großen Teil ihre Schulanfangszulage (Allocation de rentrée scolaire = ARS) aus. Eine Maßnahme, von der im Jahr 2023 132.000 Jugendliche profitierten.

Der Betrag ist seit Jahren unverändert geblieben. Ob Inflation oder nicht, der Betrag ist je nach Alter des Schülers oder der Schülerin unterschiedlich hoch. So kann ein Kind im Alter von über 6 Jahren 🇱🇺115 Euro erhalten, während ein Jugendlicher im Alter von über 12 Jahren 235 Euro erhält.

Dabei ist zu beachten, dass der Anspruch von der Einkommenshöhe der Eltern, nicht aber von ihrem Wohnort abhängt. Sie wird somit jedem Kind gewährt, das eine Familienzulage erhält.

Die CAE stellt die Zahlungen jedoch ein, sobald Sie die Sekundarstufe (oder eine vergleichbare Ausbildung) abgeschlossen haben. Dies geschieht ohne Vorankündigung, und es ist auch nicht notwendig, eine Akte auszufüllen, um diese Unterstützung zu erhalten. Sobald das Kind bei der Kasse angemeldet ist, beginnt die Unterstützung.

Eine der Besonderheiten dieser Schulanfangsbeihilfe betrifft Eltern (Grenzgänger), denen eine Differenzzahlung gewährt wird. Für sie wird die ARS nicht im August ausgezahlt, sondern im Januar zusammen mit der Ergänzung, die von der CAE für die Monate Juli bis Dezember gezahlt wird.

In Frankreich wird das Schulanfangsgeld am 20. August ausgezahlt. Der Betrag variiert zwischen 416,40 Euro für ein Kind in der Grundschule und 454,60 Euro für ein Kind im Gymnasium (aufgewerteter Betrag, +4,6 %). Dabei ist zu beachten, dass einem Collégien 439,38 € für das gesamte Schuljahr zuerkannt werden.

Die Familienversicherungskassen in Frankreich dürften die Zulage an 🇫🇷5 Millionen Jugendliche (6 bis 18 Jahre) auszahlen, die in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung zur Schule gehen oder eine Lehre absolvieren. Dies entspricht einer Gesamtausgabe von fast 2 Milliarden Euro.

In Belgien hängt der Wert der Zulage von der Wohnregion des Kindes ab. Außerdem wird das Geburtsjahr des Empfängers, vor oder nach 2020, und die Reihenfolge in der Geschwisterreihe bis 2019 (1. oder nächstes Kind) berücksichtigt. Für die Wallonie gewährt dieses System einen Betrag zwischen 23,43 Euro für ein 0-4-Jähriges und 137 € für ein 18-24-Jähriges.

 

In der Rubrik ARBEIT,
finden Sie mehr Informationen über die Rechte des Arbeitnehmers