Cookies, die für die Funktion einer Webseite nicht zwingend notwendig sind, bedürfen einer Einwilligung der Nutzer.
Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Verbraucherzentrale mahnt unzulässige Cookie-Banner mehrerer Webseiten ab und informiert zum richtigen Umgang mit Cookies.

“Unsere Seite nutzt Cookies, um Ihnen ein optimales Surferlebnis zu bieten” – solche oder ähnliche Sätze erscheinen beim Öffnen einer Webseite. Diese Information reicht nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 7/16) in vielen Fällen nicht aus.

Für alle nicht notwendigen Cookies müssen die Webseitenbetreiber eine Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer einholen.
Nutzer müssen eine aktive und informierte Auswahl dieser Cookies zum Beispiel durch ein Kreuz oder einen Haken treffen.
Es genügt nicht, voreingestellte Cookies bloß zu bestätigen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nimmt Cookie-Banner unter die Lupe und mahnt Verstöße ab.

„Bereits im Juli 2020 haben wir den Online-Dienst Doodle abgemahnt, weil das Cookie-Banner bereits voreingestellte Schieberegler für das Setzen von Marketing- und Statistik-Cookies enthielt. Das ist unzulässig“, so Jennifer Häußer, Referentin Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale. Das Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab. „Weitere Abmahnungen wegen unzureichender Cookie-Banner sind in die Wege geleitet“, so Häußer.

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine technische Programme, die fast jeder Webseitenbetreiber verwendet.
Sie sammeln individuelle Daten, die der Besucher beim Surfen auf der Internetseite hinterlässt.
„Für die Unternehmen von besonderem Interesse sind unter anderem Informationen zu verwendeten Suchbegriffen und besuchten Produktseiten“, informiert Häußer. „Darüber hinaus sammeln Webseitenbetreiber häufig auch Daten, die Nutzer über Webformulare, etwa bei der Registrierung, oder dem Einkauf in Online-Shops preisgeben.“

Wann ist eine Einwilligung erforderlich?

Werden Cookies für Marketingzwecke genutzt, beispielsweise um den Nutzern personalisierte Werbung anzeigen zu können, ist eine vorherige Einwilligung erforderlich – ebenso bei Statistik- und Analyse-Cookies, die Informationen über die Verwendung der Webseite sammeln.

Keine Einwilligung wird für Cookies benötigt, die für die Funktionalität der Webseite notwendig sind.
Das sind etwa die vom Verbraucher gespeicherten Anmeldeinformationen beim Log-In oder die Speicherung der Produkte im Warenkorb.
Häkchen oder Schieberegler für diese Kategorie sind oftmals voreingestellt und können auch nicht abgewählt werden.

Die Verbraucherzentrale rät, möglichst nur technisch notwendige Cookies zu akzeptieren und gesetzte Cookies mindestens einmal im Monat zu löschen. Das ist meist über die Datenschutzeinstellungen des Browsers möglich. (Quelle: VZ RLP)