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Gesellschaft

Triers Straßenstrich muss nicht umziehen

Das Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag die Sperrgebietsverordnung der Stadt für rechtens erklärt. Darin wird Straßenprostitution grundsätzlich verboten. Mit zwei Ausnahmen. Eine Anwohnerin des Straßenstrichs, hatte sich gewehrt.