🤒Arbeit und Arzttermin: So organisieren Sie sich 🩺
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 27/12/2024 um 17:12
Ohne Erlaubnis des Arbeitgebers darf ein Arbeitnehmer nicht von seinem Arbeitsplatz fernbleiben. Dies gilt in Luxemburg auch für Termine beim Hausarzt oder Zahnarzt. Um eine Bestrafung zu vermeiden, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie die Zustimmung Ihres Vorgesetzten haben, bevor Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen, um eine während des Arbeitstages angesetzte ärztliche Untersuchung wahrzunehmen.
So kann der Arbeitgeber im luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch den Arbeitnehmer auffordern, für diese Untersuchung Urlaub zu nehmen oder die für den Arztbesuch aufgewendete Zeit nachzuholen. Zwar sind die Unternehmen in den meisten Fällen flexibler als diese Regelung, aber offensichtlich nicht alle. Das hat Susana Bernardo dazu veranlasst, eine öffentliche Petition einzureichen, um die Bestimmungen zu ändern.
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Nach ihrer Ansicht wäre es ideal, mithilfe der (von der medizinische Fachkraft ausgestellen) ärztlichen Bescheinigung über die Anwesenheit, diese Zeit als „Krankheitsstunden“ angerechnet würde. Mit anderen Worten: Zeit, die nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern von der nationalen Gesundheitskasse bezahlt wird.
Eine Win-Win-Situation
Heute bedauert die Petentin das Dilemma, das sich bestimmten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufdrängt, die sich „mit der Schwierigkeit konfrontiert sehen, sich entscheiden zu müssen, ob sie sich um ihre Gesundheit kümmern oder die freien Tage für Ruhepausen oder familiäre Notfälle aufheben wollen.“
Darüber hinaus sind gesundheitlich angeschlagene Mitarbeiter gezwungen, häufig Allgemeinmediziner oder Spezialisten aufzusuchen. Dies kann dazu führen, dass die Anzahl der Urlaubstage schnell sinkt. „Dies führt zu unnötigem Stress und kann die Angestellten davon abhalten, bei kleinen, aber wichtigen Gesundheitsproblemen einen Arzt aufzusuchen“, warnt Susana Bernardo.
Sollte die Petition Nr. 3428 4.500 Unterstützer finden, würde sie von den Abgeordneten und zuständigen Ministern diskutiert werden. Und diese könnten für ein in dem Vorschlag vorgebrachtes Argument empfänglich sein: „Wenn Arbeitnehmer ihre Arzttermine wahrnehmen können, ohne Urlaub nehmen zu müssen, wird eine Kultur der Prävention und der proaktiven Pflege gefördert. Dies wird das Risiko schwerer Erkrankungen und längerer Fehlzeiten verringern, was nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch den Arbeitgebern in Bezug auf Produktivität und Arbeitsmoral zugute kommt“.
Mit anderen Worten: Wenn das Land weniger Erwerbstätige haben möchte, die aus gesundheitlichen Gründen abwesend sind, kann es auch dafür sorgen, dass es ihnen so gut wie möglich geht.
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Es ist zu beachten, dass in einigen Kollektivverträgen (z. B. im Bankensektor) festgehalten ist, dass „im Rahmen des Zumutbaren“ Arztbesuche nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen dürfen (also kein Urlaub genommen werden muss). Es ist daher sinnvoll, den möglichen Kollektivvertrag, der in Ihrem Unternehmen oder für Ihre Branche gilt, genau zu prüfen, um zu wissen, wie Sie vorgehen müssen.
Diese Ausnahmen sollten Sie kennen:
Um es klar zu sagen: Das Verlassen des Arbeitsplatzes, um einen Arzttermin wahrzunehmen, kann nicht als schwerer Fehler angesehen werden und zu einer Entlassung führen. Wird die Abwesenheit hingegen nicht gemeldet und eine Zustimmung eingeholt, besteht das Risiko einer Abmahnung.
Das luxemburgische Arbeitsgesetzbuch enthält jedoch eine Liste von Gründen für Abwesenheiten, die als Arbeitszeit gelten und daher wie tatsächlich geleistete Arbeitsstunden vergütet werden müssen. Dabei handelt es sich um die „obligatorischen Arztbesuche“.
Dazu gehören insbesondere der Einstellungsbesuch oder die Wiederaufnahmeuntersuchung nach einer sechswöchigen Pause, der Besuch für Schwangere oder eine Gesundheitsuntersuchung im Hinblick auf eine Wiedereingliederung.
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