Wer zahlt, wenn das Wetter die Arbeit verhindert?
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 05/12/2023 um 17:12
Die ersten Schneefälle haben einige daran erinnert, dass ihr Job nur von einer Schneeflocke, vom Regen oder von der Temperatur abhängt… Dies gilt insbesondere für das Baugewerbe, die Land- und Forstwirtschaft, wo eine Schneedecke, starker Frost oder gar Tauwetter zur “Unpassierbarkeit des Arbeitsplatzes” führen können.
Nur wenn das Wetter diese direkte und unmittelbare Auswirkung hat, kann in Luxemburg die “Schlechtwetterarbeitslosigkeit” ausgelöst werden. Und nicht zuletzt, um dieser Situation und den Schrecken der kalten Jahreszeit zu entgehen, wurde im Winter der kollektive Urlaub über 10 Tage eingeführt. In diesem Jahr wird er vom 23. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2024 dauern.
Natürlich ist diese Situation des wetterbedingten Stillstands nach wie vor nicht sehr häufig. Aber das Gesetz im Großherzogtum hat alles geregelt. So gehen die ersten 16 Arbeitslosenstunden des Monats weiterhin zu Lasten des Arbeitgebers. Wenn die Situation länger andauert, übernimmt die ADEM.
Bis zu 350 Stunden
Aber auch hier gilt: Außergewöhnlicher Fall, außergewöhnliche Vergütung… Schlechtwetterarbeitslosigkeit wird pro ausgefallene Stunde vergütet, aber nur in Höhe von 80 % des durchschnittlichen Bruttolohns, den Sie in den drei vorangegangenen Monaten erhalten haben.
Der Grundbetrag, der in die Berechnung einfließt, umfasst auch eventuelle Krankengelder, laufende Prämien und Zuschläge. Gratifikationen, Aufwandsentschädigungen und andere Überstundenvergütungen werden jedoch nicht berücksichtigt.
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Der Staat wird maximal 350 Arbeitsstunden pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr übernehmen. Sollte sich das Klima als härter erweisen, kann die Grenze auf bis zu 500 Arbeitsstunden erhöht werden.
Diese Arbeitslosigkeit kann natürlich auch bei großer Hitze validiert werden. Im Hitzesommer 2022 hatten mehrere Unternehmen, die ihre Arbeiter unter der sengenden Sonne nicht anständig arbeiten lassen konnten, darum gebeten, von dieser Regelung “profitieren” zu dürfen.
In den kommenden Tagen dürfte die ADEM jedenfalls nicht mit einer großen Zahl von Unternehmern rechnen, die sich an der Tür drängen, um Schlechtwetterarbeitslosigkeit zu beantragen. MeteoLux sagt für die kommenden Tage keinen Schnee mehr voraus und auch keine Minustemperaturen am Tag.
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