Wenn ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag ändern will…
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 21/09/2024 um 08:09
Wenn Sie mit Ihrem Chef beschließen, etwas an Ihrer Arbeit zu ändern, ist es nicht immer notwendig, den Arbeitsvertrag zu überarbeiten. Dazu müssten die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Die Änderung, die Ihr Arbeitgeber vornehmen möchte, ist zu Ihren ungunsten. Mit anderen Worten: Wenn die Änderung neutral oder für den Arbeitnehmer günstig ist, muss die Änderung keine besonderen Formalitäten erfüllen und kann sofort wirksam werden.
- Die Änderung betrifft ein wesentliches Element. Unter diesem Begriff versteht man, dass das Element bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags einer der wichtigsten Punkte zwischen Ihnen beiden war. Es kann sich dabei um eine Änderung der Vergütung zu Ihren Ungunsten, eine Änderung Ihrer Qualifikation, einen Umzug Ihres Arbeitsplatzes, die Aufnahme einer Wettbewerbsverbotsklausel, eine wesentliche Änderung der Arbeitszeiten usw. handeln.
Nur wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, müssen Sie also ein Verfahren einhalten und den Arbeitsvertrag ändern. Bevor Sie jedoch etwas tun, sollten Sie genau prüfen, ob die Elemente, die Ihnen heute missfallen, nicht bereits vorher in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten war.
Zum Beispiel war vielleicht vermerkt, dass Sie bei einem Wechsel des Firmensitzes Ihres Arbeitgebers keinen Anspruch auf eine Abfindung haben; oder dass sich Ihre Arbeitszeiten je nach den Bedürfnissen des Unternehmens ändern können usw.
Wie ist das Verfahren bei einer Änderung des Arbeitsvertrags?
Wenn es sich als notwendig erweist, Ihren Vertrag zu ändern, wird Ihr Arbeitgeber Ihnen einen eingeschriebenen Brief schicken oder er wird Ihnen ein persönliches Schreiben zur Unterschrift aushändigen.
Beachten Sie, dass Sie, wenn Sie in einem Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten arbeiten, vorab eine Vorladung erhalten.
In einigen Fällen haben Sie eine Kündigungsfrist, bevor die neuen Modalitäten Ihres Arbeitsvertrags gelten. Diese Zeit dient zum Nachdenken. Wenn Sie sich weigern, werden Sie unter den üblichen Bedingungen (mit Kündigungsfrist) entlassen.
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Es bleibt zu erwähnen, dass, wenn Sie mehrere Wochen oder Monate lang unter den neuen Bedingungen weiterarbeiten, dies bedeutet, dass Sie zugestimmt haben und es Ihnen nicht mehr möglich sein wird, Ansprüche geltend zu machen.
Rechtliche Informationen: Art. L.121-7 des Arbeitsgesetzbuchs
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