Im Unternehmen liegt es an jeder Partei, die Probezeit zu nutzen. Während der Personalverantwortliche in dieser Zeit die notwendige Zeit findet, um die Kompetenzen eines Neuankömmlings zu bewerten, sollte der Arbeitnehmer diese Zeit auch als guten Test nutzen, um herauszufinden, ob ihm der Arbeitsplatz, das Arbeitsklima und die Aufgabenstellung zusagen. Dabei ist zu beachten, dass während dieses (im Arbeitsvertrag festgelegten) Zeitfensters jeder seine Anstellung leichter beenden kann als danach.

Im Großherzogtum kann die Probezeit zwischen mindestens zwei Wochen und höchstens drei Monaten betragen, wenn der Arbeitnehmer eine Qualifikation unterhalb des Certificat d’aptitude technique et professionnelle de l’enseignement technique (CATP) besitzt, und höchstens zwölf Monaten, wenn er ein monatliches Bruttogehalt von mindestens 5.062 Euro erhält. Hierbei handelt es sich um die Anfangszeit. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Verlängerung dieser Phase vereinbaren.

Die Dauer der Probezeit kann verhandelt werden, insbesondere bei Profilen mit Berufserfahrung.

🩺Im Krankheitsfall

Hier ist ein gesundheitsbedingter Ausfall während der Probezeit, der eine Verlängerung der Probezeit erforderlich macht. Es gilt ein “Bonus” für die gleiche Dauer wie die Aussetzung der Tätigkeit (jedoch nicht länger als ein Monat).

Das Gesetz sieht vor, dass die eingestellte Person nicht entlassen werden darf, wenn sie ihre Vorgesetzten über ihre Arbeitsunfähigkeit informiert hat.

📅 Die Situation bei CDD

Hier ist ein gesundheitsbedingter Ausfall während der Probezeit, der eine Verlängerung der Probezeit erforderlich macht. Ein “Bonus” gilt für die gleiche Dauer wie die Aussetzung der Tätigkeit (jedoch nicht länger als einen Monat). Das Gesetz sieht vor, dass eine Entlassung nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten am ersten Tag der Abwesenheit über seine Arbeitsunfähigkeit informiert und spätestens am dritten Tag der Abwesenheit ein ärztliches Attest vorgelegt hat.

Das Arbeitsgesetzbuch besagt auch, dass die gleiche “Verlängerung” wie im Falle einer Krankschreibung gewährt werden muss, wenn der Arbeitnehmer seit seinem Arbeitsantritt Urlaub aus familiären Gründen erhalten hat.

Bei der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags für einen Arbeitnehmer, der denselben oder einen ähnlichen Arbeitsplatz im Unternehmen innehat, kann die Probezeit nicht verlängert werden. Tatsächlich kann es für die gesamte Dauer der kumulierten Arbeitsverträge nur eine einzige Probezeit geben.

Wenn der befristete Arbeitsvertrag später in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt wird, darf der neue Arbeitsvertrag keine zweite Probezeit enthalten.

🚫 Hier gilt: Nein!

Um den eingestellten Arbeitnehmer vor bösen Überraschungen zu schützen, schreibt das luxemburgische Gesetz vor, dass er die Dauer der Probezeit vor Arbeitsantritt durch seine Unterschrift bestätigt haben muss.

Das bedeutet, dass diese Klausel nicht einfach mündlich vereinbart oder erst nach dem Arbeitsantritt entdeckt werden darf (und zwar unabhängig davon, ob es sich um Stunden, Tage oder Wochen handelt, wenn der Vertrag erst später vorgelegt wurde).

In diesen beiden Situationen weist das Arbeitsgesetzbuch auf die Nichtigkeit der Probezeit hin.

Achtung jedoch: In einigen Tarifverträgen ist vereinbart (und schwarz auf weiß festgehalten), dass jedem neu eingestellten Arbeitnehmer vor seinem Vertrag eine Probezeit vorgeschaltet wird. Nur in diesem Fall ist die Eintragung der Probezeitklausel nicht erforderlich.

 

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