Sie sind Schüler/Student und zwischen 15 und 27 Jahre alt, können während Ihrer Schulferien einen Job in Luxemburg suchen und so ein Taschengeld für Ihr Studium oder Ihre Freizeitaktivitäten verdienen. Ab dem 27. Lebensjahr gelten Sie als Arbeitnehmer und Ihre Vergütung muss angepasst werden.

Bedingungen :

  • Sie müssen an einer Bildungseinrichtung eingeschrieben sein und dort regelmäßig einen Vollzeit-Lehrzyklus absolvieren.
  • Es besteht weiterhin die Möglichkeit, als Schüler/Student zu gelten, wenn Ihr Studium vor weniger als 4 Monaten abgeschlossen ist.
  • Schließlich gelten Sie auch als Schüler/Student, wenn Sie Ihren Freiwilligendienst vor weniger als 4 Monaten beendet haben.

Arbeitszeit und Gehalt

Sie haben das Recht, maximal 2 Monate oder 346 Stunden zu arbeiten. Sie können in Teilzeit oder Vollzeit (40 Stunden pro Woche) eingestellt werden. Dabei kann es sich um mehrere Verträge im Laufe des Jahres handeln.

Auf Antrag des Arbeitgebers sind die Gehälter des während der Schulferien beschäftigten Schülers/Studenten von der Steuer befreit, wenn sie 16 Euro pro Stunde nicht übersteigen. Dies ist meistens der Fall. In diesem Fall muss der Schüler/Student dem Arbeitgeber keine Steuerbescheinigung vorlegen.

L’employeur doit adresser une demande à l’organisme RTS compétent.

Wie hoch ist das Gehalt?

Hinweis: Löhne gelten seit dem 1. September 2024

Was passiert bei Urlaub, Abwesenheit oder Krankheit?

Auf Antrag des Arbeitgebers wird der Lohn, der dem Schüler/Studierenden während der Schulferien gezahlt wird, von der Steuer befreit, sofern er nicht mehr als 16 Euro pro Stunde beträgt. In diesem Fall muss der Schüler/Studierende dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte aushändigen.

Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber beim Steueramt, das für den Sitz seines Unternehmens zuständig ist, einen Antrag auf Steuerbefreiung für den Lohn des Schülers/Studierenden einreichen.

Was passiert, wenn Sie beurlaubt, abwesend oder krank sind?

Als Schüler/Student haben Sie keinen Anspruch auf Erholungsurlaub.

Es kann Ihnen ein außerordentlicher Urlaub gewährt werden, aber Sie erhalten während Ihrer Abwesenheit keine Vergütung.

Wenn Sie an einem gesetzlichen Feiertag nicht arbeiten, erhalten Sie für diesen Tag keine Vergütung.

Wenn Sie krank sind, haben Sie während Ihres Krankheitsurlaubs keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Der Schüler/Student kann an Sonn- und Feiertagen arbeiten

Ist er zwischen 15 und 18 Jahre alt, erhält er zusätzlich 100 % seines Gehalts sowie einen freien Tag als Ausgleich. Weitere Informationen auf itm.lu

Ihre weiteren Rechte

Alle gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen oder Vereinbarungen über die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer finden auf Schüler und Studierende Anwendung:

  • Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs zum Schutz der jungen Arbeitnehmer;
  • Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Frauen;
  • ärztliche Einstellungsuntersuchungen;
  • Schutz vor Mobbing und Gewalt sowie vor ionisierender Strahlung.

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