Seit dem Frühjahr ist die Frage der Überstunden wieder in den Vordergrund des sozialen Geschehens in Luxemburg gerückt. Der Grund dafür ist die erklärte Absicht Deutschlands, das Einkommen aus Überstunden für seine im Großherzogtum arbeitenden Mitbürger höher zu besteuern. Diese Ankündigung ist weder der luxemburgischen Regierung noch den Arbeitgebern (und noch weniger den betroffenen Arbeitnehmern) wirklich recht.

In einigen Unternehmen ist es bereits schwierig, Arbeitskräfte zu finden, und eine steuerliche Benachteiligung von Arbeitnehmern aus dem Saarland oder dem Rheinland würde die Einstellung von Arbeitskräften nicht gerade erleichtern… Man muss auch mit dem Willen der neuen CSV-DP-Mehrheit rechnen, ebenfalls eine neue Besteuerung dieser „überbezahlten“ Stunden zu verabschieden… Und hier möchte der Handwerkerverband (Fédération des artisans, FDA) vorangehen.

Zwar ist bislang noch nichts über die Höhe einer möglichen zukünftigen Steuerbelastung dieser Gewinne durchgesickert, aber der Verband und sein Präsident Luc Meyer wollen sich offensichtlich Gehör verschaffen. Ziel ist es, dass eine gewisse Mäßigung gilt. So hat der Verband gerade eine Botschaft an die Minister gerichtet, damit diese die Bedeutung dieser „Überstunden“ in der heutigen Arbeitswelt richtig einschätzen können.

8.000 € als Richtwert

Das Volumen ist bekannt: 11 Millionen geleistete Überstunden pro Jahr. Eine Umfrage unter 200 Handwerksbetrieben ergab jedoch, dass 95 % von ihnen häufig auf diese Art der Arbeitnehmermobilisierung zurückgreifen. Besonders häufig werden sie im Baugewerbe und im Innenausbau eingesetzt. In den meisten Fällen geht es darum, einen vorübergehenden Mangel an Personal für einen Auftrag zu beheben oder unvorhergesehene Ereignisse abzuwehren.

Für die Mitglieder des Verbands ist klar, dass diese Überstunden ihrerseits ein „flexibles Instrument zur Gestaltung der Arbeitszeit“ bleiben müssen.

Aber es kommt auch nicht in Frage, dass die Arbeitnehmer durch eine zu hohe Besteuerung von diesem Instrument, das ihre Freiwilligkeit verlangt, abgelenkt werden. Zumal drei Viertel der Arbeitnehmer das derzeitige System als „positiv“ bewerten würden und für viele Erwerbstätige „das zusätzliche Einkommen aus Überstunden einen wichtigen Teil ihres finanziellen Gleichgewichts ausmacht“.

Die FDA ist daher der Ansicht, dass eine „Erhöhung der Besteuerungsgrenze auf 8.000 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer“ maximal in Betracht gezogen werden kann. Dies hätte den doppelten Vorteil, dass „Einkommensverluste (für viele Arbeitnehmer) vermieden werden und die Attraktivität“ bestimmter Berufe erhalten bleibt.

Der „Chef“ der luxemburgischen Handwerker und ihrer 102.500 Beschäftigten, Luc Meyer, bleibt also dabei: Wenn es eine Änderung geben wird, dann muss es „eine pragmatische Lösung sein, die den Bedürfnissen der Unternehmen entspricht und gleichzeitig die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt“.

 

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