Warum wird Ihr Gehalt im März etwas niedriger sein?
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 19/03/2025 um 06:03

Die Arbeitnehmerkammer in Luxemburg (Chambre des Salariés au Luxembourg, CSL) ist eine Institution, die sich für die Rechte aller Arbeitnehmer und Rentner in Luxemburg einsetzt.
Jede Person, die in Luxemburg arbeitet, ist obligatorisch an eine der fünf Berufskammern angeschlossen. Die CSL hat über 630.000 Mitglieder und ist damit die größte Berufskammer in Luxemburg.
Ob Arbeitnehmer, Auszubildende, Rentner oder Arbeitssuchende, sie alle sind also der CSL „angeschlossen“. Lediglich Beamte und öffentliche Angestellte sind davon ausgenommen.
Arbeitnehmer oder Rentner, ob ansässig oder Grenzgänger, sind automatisch Mitglied. Sie sind sogar wahlberechtigt, wenn sie mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind, um die 60 Vertreter der CSL zu wählen.
Höhe des Pflichtbeitrags
So müssen Arbeitgeber und Landwirte jedes Jahr im März den jährlichen Abzug für die Arbeitnehmerkammer vornehmen. Betroffen sind alle Arbeitnehmer oder Auszubildenden, die am 1. März 2025 (jedes Jahr ist das Datum gleich) versichert sind und der Pflichtkrankenversicherung unterliegen. Vom Lohn für den Monat März, unabhängig von der Anzahl der gearbeiteten Stunden, werden folgende Beträge abgezogen:
- 35 Euro für alle Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 300 €.
- 10 Euro für jeden Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von weniger als 300 €.
- 4 Euro für Auszubildende
Bei Arbeitnehmern, die mehrere Arbeitgeber haben, können die Beiträge mehrmals eingezogen werden, aber im Mai erhält der Arbeitgeber eine Abrechnung, in der die Beiträge aufgeführt sind, die hätten eingezogen werden müssen. Das bedeutet, dass ein Teilzeitbeschäftigter nicht mehr als 35 Euro auf seinen gesamten Lohn zahlen wird. Er wird wahrscheinlich bis Mai auf eine mögliche Rückerstattung warten müssen.
Erst im Juli erhalten die Arbeitgeber eine Rechnung, um die CSL zu bezahlen.
Ausnahmen:
Einige Arbeitnehmer oder Auszubildende müssen keine Beiträge zahlen. Es handelt sich um Arbeitnehmer und Auszubildende, die :
- entweder eine finanzielle Entschädigung für Krankheit, Mutterschaft oder Aufnahme durch die CNS für den gesamten Monat März ;
- oder einen Vollzeit-Elternurlaub zum 1. März 2025 erhalten.
Die wichtigsten Aufgaben
Die Arbeitnehmerkammer, ist ein Organ, das zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Großherzogtums Stellung nimmt, sie ist in den beratenden Organen des Staates vertreten.
Sie informiert umfassend durch Veröffentlichungen über die Arbeitswelt. Außerdem verschickt sie einen Newsletter mit den neuesten Nachrichten.
Sie bietet über das Luxembourg Lifelong Learning Center eine große Auswahl an Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie ernennt Arbeitnehmervertreter bei den Sozialversicherungsträgern, Arbeitsgerichten etc.
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