Telearbeit: Keine 25-Prozent-Regel mehr
Veröffentlicht
von
SarahGMelis
am 07/06/2023 um 09:06
1 Kommentar
Es wurde angekündigt, jetzt ist es offiziell. Der in Luxemburg gewährte Sozialversicherungsschutz für Grenzgänger, die von zu Hause aus arbeiten, wird von 25 % auf 50 % der tatsächlichen Arbeitszeit erhöht. Eine Dauer, die sich verdoppelt, jedoch noch nicht für alle im Großherzogtum stationierten 222.000 Pendler aus der Großregion.
Tatsächlich gilt die vom Minister für soziale Sicherheit, Claude Haagen, unterzeichnete Rahmenvereinbarung nur für Arbeitnehmer, deren Länder diesen Fortschritt selbst ratifiziert haben. Und das betrifft vorerst nur deutsche Arbeitnehmer.
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Belgien (50.000 Grenzgänger) hat sich bereits verpflichtet, das Abkommen mit Luxemburg zu unterzeichnen. Für die rund 112.000 französischen Grenzbewohner gibt es jedoch vorerst keine Neuigkeiten.
Bei den Einkommenssteuern ändert sich nichts
Hinweis: Diese neue Vereinbarung betrifft nur den Sozialversicherungsteil der Telearbeitsvereinbarungen. Dies stellt daher keineswegs die andere Toleranzschwelle in Frage, nämlich die fiskalische.
Die Frist von 34 Tagen Telearbeit auf der Seite des Königreichs und des Sechsecks vor dem Wechsel in die Steuerregelung des Wohnsitzlandes bleibt daher weiterhin in Kraft, im Vergleich zu 19 Tagen für Arbeitnehmer aus Deutschland.
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ralfpae
Deutschland und Luxemburg haben ein Abkommen zur Sozialversicherung unterzeichnet. Mit diesem Abkommen wird nun ein Optionsrecht (Opt-in) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeführt, um im Sozialversicherungssystem des Arbeitgeberstaates Luxemburg zu verbleiben, wenn sich die Home Office Tätigkeit im Wohnsitzstaat Deutschland auf zwischen 25% und 49% beläuft.
Die Ausübung der Arbeitstätigkeit an sich ist somit nicht auf den Wohnsitzstaat und Arbeitgeberstaat beschränkt, Geschäftsreisen bleiben in andere Länder bleiben möglich. Wichtig ist, dass die Home Office Tätigkeit im Wohnsitzstaat unter 50% liegt.
Ab wann gilt das Abkommen?
Das Abkommen tritt zwischen Deutschland und Luxemburg am 1. Juli 2023 in Kraft.
Was muss man tun, wenn man von den Regelungen profitieren möchte?
Anders als bei der 25% Grenze muss man selbst tätig werden. Denn es ist ein Opt-in! Das bedeutet, man muss eine A1-Bescheinigung beantragen. Wird keine A1-Bescheinigung beantragt, findet die bekannte 25%-Grenze Anwendung.
Das erforderliche Antragsformular liegt noch nicht vor. Nach Auskunft des Sozialministeriums soll der Antrag online erfolgen. Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer einen Antrag per online Verfahren stellen. Der Antrag wird informatisch geprüft und wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird sofort ein Formular A1 ausgestellt. Die Zustimmung des Wohnlandes wird vorausgesetzt und nicht nochmal eingeholt.
Auswirkung auf Steuer in Deutschland
Für die Steuer in Deutschland gilt weiterhin die 19 Tage Regel. Sprich, wer mehr als 19 Zähltage außerhalb Luxemburgs gearbeitet hat, muss die entsprechende Arbeitszeit in Deutschland versteuern.
Auswirkung auf Steuer in Luxemburg
Die Tage, die in Deutschland aufgrund der 19 Tage Regelung zu versteuern sind, werden in Luxemburg vom zu versteuernden Einkommen freigestellt. Wichtig sind diese Tage jedoch unter anderem für die 90% Mindestgrenze und die EUR 13.000 Höchstgrenze.
Nur wenn eine dieser Grenzen eingehalten wird, darf man den in Luxemburg Ansässigen gleichgestellt werden. Allein dann werden zahlreiche Abzüge gewährt, wie z.B. Versicherungen, Bausparen, Darlehenszinsen fürs Eigenheim etc., nur dann wird die Zusammenveranlagung bewilligt.
Will man nun die gesamten 49% Home Office Tage ausnutzen besteht in vielen Fällen die Gefahr, dass diese Grenzen nicht eingehalten werden und die Gleichstellung verloren geht. Daher sollte man genau rechnen, wie viel Home Office Tage man sich aus steuerlicher Sicht erlauben möchte. Denn das Nichteinhalten der o.g. Grenzen kann sonst sehr teuer werden.
Details und Beispielsfälle gibt es in dem Seminar am 20.6.2023: Wie berechne ich die 90% Grenze bzw. die 13.000 EUR? Impakt von Home Office, gestiegenen Zinsen, Photovoltaik etc.
Quelle Aleba.lu, wer unter 30 Jahre ist kann jetzt dort kostenlos Mitglied werden. Die Aleba vertritt seit diesem Jahr alle Bereiche.