Es wurde angekündigt, jetzt ist es offiziell. Der in Luxemburg gewährte Sozialversicherungsschutz für Grenzgänger, die von zu Hause aus arbeiten, wird von 25 % auf 50 % der tatsächlichen Arbeitszeit erhöht. Eine Dauer, die sich verdoppelt, jedoch noch nicht für alle im Großherzogtum stationierten 222.000 Pendler aus der Großregion.

Tatsächlich gilt die vom Minister für soziale Sicherheit, Claude Haagen, unterzeichnete Rahmenvereinbarung nur für Arbeitnehmer, deren Länder diesen Fortschritt selbst ratifiziert haben. Und das betrifft vorerst nur deutsche Arbeitnehmer.

Belgien (50.000 Grenzgänger) hat sich bereits verpflichtet, das Abkommen mit Luxemburg zu unterzeichnen. Für die rund 112.000 französischen Grenzbewohner gibt es jedoch vorerst keine Neuigkeiten.

Bei den Einkommenssteuern ändert sich nichts

Hinweis: Diese neue Vereinbarung betrifft nur den Sozialversicherungsteil der Telearbeitsvereinbarungen. Dies stellt daher keineswegs die andere Toleranzschwelle in Frage, nämlich die fiskalische.

Die Frist von 34 Tagen Telearbeit auf der Seite des Königreichs und des Sechsecks vor dem Wechsel in die Steuerregelung des Wohnsitzlandes bleibt daher weiterhin in Kraft, im Vergleich zu 19 Tagen für Arbeitnehmer aus Deutschland.