Was viele Beschäftigte im Großherzogtum nicht wissen, sobald man einen gültigen Arbeitsvertrag in einem Unternehmen in Luxemburg besitzt, ist man automatisch bei der Arbeitnehmerkammer CSL (Chambre des salariés Luxembourg) angemeldet.

Man kann somit von einer ganzen Reihe von Vorteilen profitieren die von der CSL angeboten werden. Ihre Aufgabe ist es in erster Linie die Rechte aller Arbeitnehmer im Großherzogtum zu vertreten.

Die Sozialwahlen finden alle 5 Jahre statt. Am 12. März 2024 wählen die Arbeitnehmer, Rentner und Lehrlinge die Mitglieder der Personalvertretung ihres Unternehmens respektiv die Mitglieder der CSL auf nationaler Ebene.

Anders als bei nationalen Wahlen können bei den Sozialwahlen alle in Luxemburg aktive Arbeitnehmer wählen, egal ob sie nun ansässig oder Grenzgänger sind. Eine Wahlpflicht besteht nicht, dennoch rät die CSL seinen mehr als 600.000 Mitgliedern ihre Stimmen abzugeben.

Warum und wie wählt man?

Durch die Unterstützung der Kandidaten bei der Wahl erhöhen die Mitglieder der Arbeitnehmerkammer deren Überzeugungskraft gegenüber den luxemburgischen Institutionen noch weiter und ermöglichen es ihr somit, ihre Aufgabe im Hinblick auf die Förderung der Anerkennung und Aufwertung des Arbeitnehmerstatus in vollem Umfang zu erfüllen.

Die Wahl erfolgt per Briefwahl über einen anonymen Stimmzettel. Ein zur Berufsgruppe entsprechender Stimmzettel wird den Wahlberechtigten per Post zugesandt. Dieser muss ausgefüllt und mithilfe des vorfrankierten Umschlags an das Wahllokal zurückgeschickt werden.

Und wen genau kann man wählen?

Die Arbeitnehmerkammer besteht aus 60 gewählten Mitgliedern, die auf mehrere Gruppen aufgeteilt sind. Die Wahlberechtigten wählen die für Ihre Berufsgruppe aufgestellten Kandidaten. Im nächsten Frühjahr werden 9 Gewerkschaften um die Sicherung einer maximalen Anzahl von Sitzen untereinander konkurrieren.

Die Auslosung der Listennummern am Montag, dem 20. November  war der symbolische Startschuss für die Kampagne zu den bevorstehenden Sozialwahlen. Hier die verschiedene Gewerkschaften mit ihren dazugehörigen Nummern:

1. LCGB, 2. OGBL, 3. Aleba, 4. FGFC, 5. Syprolux, 6. LCGB-SEA (Syndicat des employés du secteur de l’aviation - die Gewerkschaft der Beschäftigten im Luftfahrtsektor), 7. NGL-SNEP, 8. Confédération luxembourgeoise des syndicats chrétiens ( Luxemburgischer Verband christlicher Gewerkschaften), 9. NVGL, le syndicat neutre des fonctionnaires communaux de Luxembourg (neutrale Gewerkschaft der kommunalen Beamten in Luxemburg).

Die Arbeitnehmerkammer, eine Institution, die im Interesse der Arbeitnehmer und Rentner handelt.
Die CSL gibt regelmäßig Broschüren und Newsletter heraus,
in denen die Rechte der Arbeitnehmer erläutert werden.
Sie können die Website www.csl.lu kostenlos konsultieren, wo Sie eine Rubrik "Ihre Rechte" finden.

Wenn Sie über aktuelle Nachrichten und Konferenzen/Debatten informiert werden möchten, abonnieren Sie den Newsletter der CSL.

 

Finden Sie unsere News auf Instagram